Gesetzlich erlaubt?

8 Antworten

Direkt verboten ist es nicht. Erlaubt man als Eltern dem Nachwuchs aber den Konsum solcher Medien, ist es schon irgendwo eine Kindeswohlgefährdung. Die selbst ist nicht strafbar. Allerdings kann natürlich bei groben Gefährdungen das Jugendamt eingreifen.

Den Nachwuchs so was gucken lassen, auch wenns öfter vorkommt, ist wenn es nicht gleich zu Auffälligkeiten kommt noch kein Grund für das Jugendamt eingreifen zu müssen.

So mit das schlimmste was passieren kann, wenn man z.B. sich mit den Kumpels so was rein zieht, ist dass es Ärger von Mutti geben könnte.

lg, Nicki

Du selbst handelst dabei in keinem Falle strafbar.

Wenn der Film/Serie öffentlich vorgeführt wird (in einem Kino oder einem Public Viewing z.B.) dann macht sich der Veranstalter strafbar

Privat aber macht sich keiner strafbar (außer ein Elternteil würde es zulassen und das würde aufgrund schlimmer Folgen als Bruch der Sorgepflicht angesehen werden - kommt aber eigentlich nicht vor)

Es ist nicht gesetzlich erlaubt, als 12-14 jährige Person Filme/Serien ab 16/18 zu schauen. Die Altersfreigaben sind keine Empfehlungen, sondern gesetzlich vorgeschriebene Vorgaben.

Die Altersgreigaben sind bei Büchern nur eine Empfehlung. Bei Filmen ist die FSK bindend, also nein es ist gesetzlich nicht erlaubt.

Öffentlich, also in Kinos und Co. (also auch Geschäfte und Videothemen) nein, aber da wirst du nicht bestraft, sondern die Betreiber.

Privat haben das die Eltern zu entscheiden.