Geschenk zurück vordern?

4 Antworten

Hallo MT200156.

  • Geschenkt ist geschenkt. Dann bleibt es beim Beschenkten
  • Getauscht ohne dass der Tausch erfolgt ist heißt die Rückforderung ist möglich

Nicht nur Dein Freund hat keinen schriftlichen Nachweis, auch der Bekannte nicht. Und ich sehe gute Aussichten da recht zu bekommen.

Denn es ist nicht plausibel einem "nur" Bekannten einen wertvollen Gegenstand einfach mal so zu schenken.

Wenn's hart auf hart kommt wäre eine Rechtsschutzversicherung Klasse.

Lass Dich von einer Anwaltskanzlei beraten, ob sich er Aufwand lohnt und, wie die Aussichten sind. Kostet zwar etwas, aber bei dem Streitwert doch recht wenig.

Viel Erfolg und LG - Markus

Er kann den TV einfach zurückfordern.

Der andere muss die Schenkung beweisen, kann er nicht, also bleibt das Eigentum beim Freund und er kann die Herausgabe verlangen.

Ist aber kein Diebstahl.

Auch ein mündlicher Vertrag ist rechtsgültig. Im Zweifel mal beim Anwalt beraten lassen.

Diebstahl? Nein, dein Freund hat dem Bekannten das Fernsehgerät freiwillig gegeben. Mit Diebstahl hat das nichts zu tun.

Erst war es ein Geschenk, dann sollte ein Tausch stattfinden, was denn nun?

Ich fürchte, dein Freund kann nichts unternehmen, weil er nichts beweisen kann.


Homophaber  01.08.2021, 16:01

Nein, der Freund muss nur sein Eigentum am TV beweisen, dann ist es andersrum und der andere kann gar nix beweisen.

Eigentum mit Zeugen oder Kaufbeleg.

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