Geschenk zurück vordern?
Hallo!
Ich habe eine gesetzliche Frage.
Ein Freund von mir hat seinen Fernseher in wert von € 800,- an einen bekannten verschenkt bzw. Wollte er es tauschen mit einen anderen gerät doch hat nun dieser bekannte den Fernseher und sein gerät behalten und will nichts mehr zurück geben.
Leider hat sich mein Freund dabei nichts gedacht und hat nun eher einen Mündliches versprechen vereinbart.
Meine Frage also:
Kann mein Freund sein Fernseher zurück fordern oder wenn notwendig den bekannten neben Diebstahl anzeigen?
Danke in voraus.
4 Antworten
Hallo MT200156.
- Geschenkt ist geschenkt. Dann bleibt es beim Beschenkten
- Getauscht ohne dass der Tausch erfolgt ist heißt die Rückforderung ist möglich
Nicht nur Dein Freund hat keinen schriftlichen Nachweis, auch der Bekannte nicht. Und ich sehe gute Aussichten da recht zu bekommen.
Denn es ist nicht plausibel einem "nur" Bekannten einen wertvollen Gegenstand einfach mal so zu schenken.
Wenn's hart auf hart kommt wäre eine Rechtsschutzversicherung Klasse.
Lass Dich von einer Anwaltskanzlei beraten, ob sich er Aufwand lohnt und, wie die Aussichten sind. Kostet zwar etwas, aber bei dem Streitwert doch recht wenig.
Viel Erfolg und LG - Markus
Er kann den TV einfach zurückfordern.
Der andere muss die Schenkung beweisen, kann er nicht, also bleibt das Eigentum beim Freund und er kann die Herausgabe verlangen.
Ist aber kein Diebstahl.
Auch ein mündlicher Vertrag ist rechtsgültig. Im Zweifel mal beim Anwalt beraten lassen.
Diebstahl? Nein, dein Freund hat dem Bekannten das Fernsehgerät freiwillig gegeben. Mit Diebstahl hat das nichts zu tun.
Erst war es ein Geschenk, dann sollte ein Tausch stattfinden, was denn nun?
Ich fürchte, dein Freund kann nichts unternehmen, weil er nichts beweisen kann.
Nein, der Freund muss nur sein Eigentum am TV beweisen, dann ist es andersrum und der andere kann gar nix beweisen.
Eigentum mit Zeugen oder Kaufbeleg.