War das im Paulanergarten?

Nein, das war ein körperlicher Angriff, das unterlässt man.

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Hatte ich auch, war mir erst egal, weil es nur ein Ferienjob war.

Dann fing er irgendwann an zu sagen, wenn ich nicht schneller bin, klatscht er mir eine.

Da wollte ich ihn kurz in sein Alkoholikergesicht treten, aber ein Dritter ist dazwischengegangen.

Ich lass Leute eigentlich imemr ihren Turn machen und irgendwann explodiere ich und dann gibt es körperliche Gewalt.

Gefällt mir gut so.

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Gar nix passiert da und das ist nicht viel.

40 Fehltage sind viel.

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Vermieter betritt mit Handwerker die Wohnung?

Hallo,

Ich schildere grade mal kurz die Situation.. Achtung wird lange..

Wohne seid etwa 3 Jahren in einer Mietwohnung wo der vermieter neben dran wohnt und für Notfälle einen Schlüssel einbehalten hat.. seid etwa einem halben jahr hat meine Lebensgefährtin einen kleinen hund der nun etwa 25 cm groß und ausgewachsen ist..

Der hund darf nur leider nicht die Wohnung betreten vom Vermieter aus.. der Vermieter möchte den hund auch nicht sehen.. dementsprechend wohne ich nun etwa ein halbes jahr fast nicht mehr in meiner wohnung da der hund natürlich auch erzogen werden muss und nicht ewig alleine bleiben kann dementsprechend arbeitszeiten aufeinander angepasst usw... Habe mich aufgrund dessen das ich den hund nicht zu besuch haben darf nun schweren Herzens für die Kündigung entschieden weil ich sehr an meinem zuhause gehongen hatte und hoffte das der Vermieter es sich nochmal überlegt.. ich habe Fristgerecht gekündigt natürlich da ich dadurch auch nicht mehr wirklich in meiner wohnung leben kann. Kam 2 bis 3 mal die woche immer nachhause und habe natürlich gelüftet usw..

einen tag nachdem ich kündigte Und nachhause kam stellte ich fest das die Heizungen von 1.5 auf 0 standen.. wollte ein paar sachen packen und habe mich gewundert.. vorhin als ich dann fahren wollte hat mein Vermieter mich darauf hingewiesen das die Heizung laut dem Handwerker der mit in meiner wohnung war, einen Frostschutz hätte und das es alles Geld kosten würde wenn ich nicht da bin.. (heizung hat keine zähler, miete wird aber warm von mir bezahlt) heizung stand im winter immer auf 1.5 bis 2, maximal 3 bei mir. Jetzt ist meine Frage.. darf der Vermieter mit einem Handwerker in meine wohnung und einfach die Heizung ausstellen unangemeldet ohne zu fragen?

Hatte sie angelassen damit die wohnung in meiner Abwesenheit keinen Schaden nimmt.. meine Kündigungsfrist läuft noch bis ende Juni.. selbst wenn ich gekündigt habe war ich schon etwas irritiert da meine ganzen privaten sachen noch drinnen sind.. und ich bin eine frau da ist es schon sehr sehr merkwürdig wenn Vermieter und Handwerker in meinem Lebensraum eintreten.. habe nun gelesen das ich aufgrund dessen auch Fristlos kündigen könnte?

Vielen Dank fürs lesen! :)

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Nein, das darf er natürlich nicht, er darf auch gar keinen Schlüssel haben.

Das wäre strafbar, der würde dafür bestraft werden.

Fristlos kündigen kann auch gut sein.

Erpresse ihn doch einfach, sag ihm, du kündigst jetzt fristlos oder zeigst ihn an, kann er sich aussuchen.

Das ist auch legal und keine Erpressung, das ist ein Angebot.

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Dann hat er das der Staatsanwaltschaft nicht mitgeteilt.

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Erbrecht- wer kennt sich aus?

Guten Abend liebe Community,

Ich habe einen Text verfasst, und wäre sehr dankbar wenn sich jemand rechtlich ein wenig auskennt und mir einen Tipp geben kann. Danke im Voraus.

Mein Vater befindet sich nach dem Tod seiner Ehegattin, in einer Erbgemeinschaft mit dem Neffen seiner verstorbenen Frau.

Seine Ehegattin war dabei ein Testament zu schreiben, jedoch hat sie ein paar Tage vor dem Notartermin Drohung und Gelderpressung seitens ihres Neffens erlebt. Seine Frau war nach diesen Taten psychisch nicht mehr in der Lage ein Testament aufzusetzen. Sie hatte einen Schock erlitten, und ist in schwere Depressionen gefallen. 

Zwei Monate später hat seine Frau eine letzte willige Verfügung geschrieben, jedoch nicht bei einem Notar. Ein Rechtsanwalt kann das bezeugen. 

Das Nachlassgericht hat dieses Schreiben leider nicht akzeptiert.

Unserer Einschätzung nach, hat der Neffe sehr schwerwiegende Taten gegen die Erblasserin begangen, durch die sie auch nicht ihr Testament verwirklichen konnte.

Da es um Drohung und Erpressung geht, hat sich der Neffe als Erbunwürdig erwiesen.

Die Erblasserin konnte sich nicht mehr von dieser Tat erholen. Sie erlitt einen Schlaganfall und starb kurze Zeit darauf.

Die Erblasserin hat mit eigener Handschrift notiert dass ihr Neffe gewalttätig gegen sie war.

Somit ist Grober Undank, Drohungen mit Gelderpressung, Täuschung, Beleidigung und Erbunwürdigkeit im Spiel.

Ich bin die Tochter aus erster Ehe meines Vaters.

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Der Neffe ist doch gar nicht erbberechtigt, wenn da Erben 1. Ordnung sind.

Dein Vater(Ehepartner) würde doch eigentlich alles bekommen, wenn da kein Testament ist?

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