Auto verschenkt?
Es geht darum dass ich mal ein Kfz verschenkt habe, ohne schenkvertrag ohne sonstiges.
Jetzt hat sich dieser mensch als verheuchelt und verlogen rausgestellt und will mich erpressen.
Jetzt ist ein auto nunmal keine schachtel pralinen die man einfach mit einem lächeln übergeben kann, sondern Eigentum, und brauch doch somit eine schriftliche form der schenkung
Jetzt ist die frage ob ich mein auto wieder zurück fordern kann, da ich ja im kaufvertrag stehe, somit bin ich doch der Eigentümer.
Wenn ich sagen würde ich hätte das auto nur leihweise zur Verfügung gestellt weil ich kein führerschein habe.
Kann ich das auto zurück fordern?
Lg und danke schonmal für eure antworten
1 Antwort
Solange du den Fahrzeugbrief in der Hand hast, bist du derEigentümer des Fahrzeuges. Du hast den Schenkungsakt nicht vollständig vollzogen. Der Halter des Fahrzeuges ist der Beschenkte, aber eine Leihe würde hier wohl eher infrage kommen. Gibt es ein Schriftstück über die Schenkung? Wenn ja, dann müsstest du das Fahrzeug wegen groben Undank und versuchter Erpressung zurück fordern. Zusätzlich Strafanzeige wegen Erpressung.
Ja ich habe den Fahrzeugbrief.. dort steht aber auch der name der person drinnen die das Fahrzeug auch angemeldet hat.
Ist das ein problem?
Es gibt kein schriftstück über die schenkung, es war eine mündliche übergabe