Auto verschenkt?

1 Antwort

Solange du den Fahrzeugbrief in der Hand hast, bist du derEigentümer des Fahrzeuges. Du hast den Schenkungsakt nicht vollständig vollzogen. Der Halter des Fahrzeuges ist der Beschenkte, aber eine Leihe würde hier wohl eher infrage kommen. Gibt es ein Schriftstück über die Schenkung? Wenn ja, dann müsstest du das Fahrzeug wegen groben Undank und versuchter Erpressung zurück fordern. Zusätzlich Strafanzeige wegen Erpressung.


LMBW14 
Beitragsersteller
 19.01.2025, 06:59

Ja ich habe den Fahrzeugbrief.. dort steht aber auch der name der person drinnen die das Fahrzeug auch angemeldet hat.

Ist das ein problem?

Es gibt kein schriftstück über die schenkung, es war eine mündliche übergabe

Gerhart  19.01.2025, 10:30
@LMBW14

Wenn der "Personenname" mit dem Namen/Adresse des Beschenkten übereinstimmt, dann hast du ein Problem.