Gepflegte 1 Zimmer Wohnung, darf kind über nacht bleiben, oder eigenes Zimmer?
Hallo liebe Comunity,
Ich lebe getrennt und frage mich grade ob ich bei einer 1 Zimmer Wohnung (zurzeit 2 Zimmer wirtschaftlich nicht tragbar) meine Tochter für eine oder mehrere Nächte zu mir nehnem kann?
Oder regelt das Umgangs Gesetzt so das meine Tochter ein eigenes Zimmer braucht?
Ich meine ich gib alles und habe keine Haustiere und keine Vorstrafen, sowie keine Sucht oder Gewalt Bereitschaft.
Außerdem arbeite ich und mache nebenbei eine Weiterbildung.
Der Gegenpart ist lebenslang arbeitslos... 🙄
Ich beschäftige mich mit meiner Tochter und unternehme extrem viel mit Ihr sogar bei Schlecht Wetter fällt mir noch was ein.
Habt Ihr Erfahrungen oder wissen über dieses Thema?
Danke im voraus!
1 Antwort
Wenn beide Eltern die gemeinsame elterliche Sorge haben, dann können sie gemeinsam entscheiden, wo das Kind lebt und wann es mit welchem Elternteil Umgang hat.
Wenn ein Elternteil die alleinige elterliche Sorge hat, dann ist es verpflichtet, dem anderen Elternteil Umgangszeiten zu ermöglichen.
Es ist schön und wünschenswert, wenn du Dinge mit deiner Tochter unternimmst und für sie sorgst. Wann und wie der Umgang geregelt werden soll, musst du mit dem anderen Elternteil absprechen. Falls dies nicht klappen sollte, hilft nur das Aufsuchen einer Beratungsstelle oder des Jugendamtes (um Einvernehmen herzustellen) oder Anrufung des Familiengerichts (um eine Lösung gerichtlich zu finden).
Ich weiß nicht, wie alt deine Tochter ist. Ab einem gewissen Alter sollte sie schon ein bisschen Privatsphäre haben. Vielleicht kannst du eine Ecke des Zimmers mit einem Vorhang oder mit Regalen abgrenzen. Wenn sie noch sehr klein ist, dann spielt das natürlich keine Rolle.