Gemeinsame Nutzung einer Kleinkläranlage

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Wenn die Nutzung geregelt ist, dann dürfte auch die Kostenteilung geregelt sein. Die Einleitung und Abrechnung der Entleerungskosten nach Frischwasserbezug ist dann i.O., wenn Niederschlagswasser versickerert wird. Die Kosten der Unterhaltung der Anlage dürften hälftig geregelt sein. Sie können versuchen statt einer AfA eine mtl. Beitrag für eine Instandhaltungsrcklage mit den Nachbarn zu vereinbaren. Verpflichtend ist solch eine Sache natürlich nicht. Bei einem Crash müßten ohne Rücklage beide Seiten sich hälftig an den Kosten einer Sanierung beteiligen. Diesen Anspruch können Sie im Zweifel einklagen; dies gilt auch für den Fall, dass Ihnen die Höhe des Frischwasserbezuges vorenhalten wird. Auch besteht die Chance einer Feststellungsklage, wenn man sich nicht gütlich einigen kann..

winnietwo 
Fragesteller
 18.01.2010, 21:58

Im Grundbuch ist eine Dienstbarkeit eingetragen, welche - wie allgemein üblich - lediglich das Recht der anderen, nicht aber deren daraus resultierenden (Zahlungs-) Pflichten definiert. Was das einklagen angeht: ich habe nette Nachbarn, daher zielt meine Frage eher darauf, ob die Leser meiner Frage es angemessen finden, wenn ich von meinen Nachbarn extra Kohle einsacke über die tatsächlichen Kosten hinaus (im Sinne von "Wagnis und Gewinn")...

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Eine Frischwasserbezogene Abrechnung kann auch ungerecht sein. Es kommt meistens nicht daruf an wieviel Wasser eingeleitet wird, sondern wie verschmutzt ist das Wasser. Ich weiß ja nicht was das für eine Anlage (Hersteller?)ist( SBR, Festbett oder pflanzenbeet). Aber wenn einer ganz wenig Wasser verbraucht, kann das durch Klosteine oder Desinfektionsmittel usw. stark verschmutzt sein. Dadurch muß dann der Verdichter mehr laufen und du hast einen höheren Stromverbrauch. Aber alle Anlagen haben eins gemeinsam, das Bakterien das Wasser reinigen und wenn du da Chemikalien reinhaust dann nimmt die Reinigungsleistung dar Anlage ab. Also teilt euch die Betrieskosten und wenn dann mal eine eine Anlage fällig wird, teilt euch das dann auch.

wie lief es den vorher?

sprich mit den nachbarn und einigt euch.

winnietwo 
Fragesteller
 18.01.2010, 21:54

Das Grundstück war 10 Jahre lang mit einem leerstehenden Rohbau "allein". Der in Konkurs befindliche Eigentümer hat sich aufgrund von Zwangsverwaltung wenig gekümmert. Die Einleiter haben sich (nur) die laufendne Kosten (Feststoffabfuhr, Wartung) geteilt und den Strom per Verlängerungskabel zugeführt. Das reicht mir jedoch nicht, da es meine Anlage ist, die ich bei Havarie selbst auf meine Rechnung erhalten oder ersetzen muss. Das EinleitungsRECT bleibe davon unberührt. Sprich: Ich habe das Risiko und das sollte auch gedeckt werden.

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