Gelten bei Sportvereinen die gesetzliche widerrufsfrist?

4 Antworten

Die Mitgliedschaft in einem Verein ist kein Vertrag.

Bevor man einem Verein beitritt, kann man das sich reiflich überlegen. Die wenigsten Vereine räumen freiwillig eine Überlegungsfrist ein, in der man kostenfrei die Mitgliedschaft wieder beenden kann.

Eine Ausnahme dürfte es da geben, wo z.B. in Einkaufszentren Werber herumstehen und Leute ansprechen. Da sehe ich das eher als Verbundgeschäft, es gibt also einen Vertrag, bei dem der Beitritt eine Leistung des Geworbenen ist.

Ein gesetzliche Widerrufsrecht besteht nur bei durch Fernkommunikationsmitteln (Internet, Telefon, usw.) geschlossenen Verträgen, Haustürgeschäfften (hier erst ab einem bestimmten Wert; ich glaube 30 €) und Kreditverträgen.

cod555 
Fragesteller
 01.02.2017, 21:02

Der monatliche Betrag ist bei mehr als 30€

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asdundab  01.02.2017, 21:06

War es ein Haustürgeschäft? Wenn ja, dann kannst du widerrufen, wenn der Verein als Unternehmer auftrat.

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Nein, bei Sportvereinen hat man üblicherweise kein Widerrufsrecht. Du wirst ja nicht zu Hause "überfallen" sondern hast genug Zeit dir über den Vertrag Gedanken zu machen. Daher hat der Gesetzgeber in seiner Weisheit da kein Widerrufsrecht vorgeschrieben.

Ein gesetzliches Widerrufsrecht gibt es nur beim s.g. Fernabnahmegesetz. Das heißt du hast den Vertrag nicht persönlich an Ort und Stelle unterschrieben sondern am TEL oder im Internet vereinbart. In vielen anderen Verträgen wird oft trotzdem ein Widerrufsrecht eingeräumt. Aber reine Kulanz und muss nicht sein. Wenn er sagte es gibt keines ist dies durchaus anzunehmen dass es stimmt. 

asdundab  01.02.2017, 21:04

Bei Kreditverträgen (dazu können u.U. auch Handyverträge mit inklusiven teueren Handys zählen) und Haustürgeschäfften (hier erst ab einem bestimmten Wert) gilt auch das gleiche Widerrufsrecvt wie im Fernsabsatz. Das Fernsabsatzgesetz wurde übrigens schon vor Jahren aufgehoben und die entsprechenden Regeln ins BGb integriert.

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