Geld geschenkt bekommen, nun will er es zurück!

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Unter bestimmten Umständen können Geschenke zurückgefordert werden.zB grobe Undankbarkeit.Also das Srichwort wiederholen ist gestohlen gilt nicht in jedem Fall.Was da bei euch los war,weiß keiner


Hummelchensumm 
Beitragsersteller
 28.02.2012, 19:57

Er hat sich aus der Bekanntschaft etwas mehr erhofft, was ich allerdings nicht wollte!

wenn er nicht's schriftliches in der Hand hat, kann er gar nix machen, es steht Aussage gegen Aussage. Er kann nicht beweisen dass er dir Geld "geliehen" hat, somit kann er es auch nicht von Dir zurückverlangen.

Geschenktes ist Geschenkt. Du kannst es ihm zurückgeben, aber du musst es nicht. Er kann es zwar beim Gericht anfechten, jedoch wird es ihm nichts bringen, da es eine Schenkung ist.

Schenkungen sind Rechtsgeschäfte die nur mit der Einwilligung des Zweiten rückgängig gemacht werden können. 

Nein, kann man nicht.

Eine Ausnahme bilden Verlobungsgeschenke, die kann man nach §1301 BGB zurückverlangen, wenn die Eheschließung unterbleibt.

Würde ich nicht zurückgeben und musst du auch nicht, der Typ hat wohl nie was davon gehört dass man sich verschenkte Sachen nicht wiederholt.