Gelasert aber nicht angehalten?
Guten Tag
Ich war vor 3 Monaten 30 kmh zu schnell bei einer Autobahnbaustelle aber wurde nicht angehalten nach dem Lasern. Der Vorfall war in Österreich und ich wollte fragen ob da noch was kommt?
danke für die Antworten
2 Antworten
Ja, es kann durchaus noch Post mit einer Geldstrafe kommen.
Kann sein. Ich wußte nicht, ob es in Österreich auch eine Ordnungswidrigkeit ist.
Bis zu einem Zeitraum von drei Monaten haben die Behörden Zeit, Ihnen den Bußgeldbescheid zu übermitteln. Wenn Sie bis dahin nichts von Ihrer Behörde gehört haben, können Sie die Tat als verjährt betrachten und gegen einen eventuell später zugestellten Bußgeldbescheid wegen Unwirksamkeit Einspruch einlegen.
Kp lebst in Deutschland weiß nicht ob die überhaupt ne Haftung in DE gültig machen können.
Vorsicht: Es gilt auch hinsichtlich der Verjährung österreichisch Recht. Und ja, innerhalb der EU können Bußgelder (ab IIRC 40 €) auch grenzüberschreitend geltend gemacht werden.
Eher Bußgeld, da ordnungswidrig.