Gelasert aber nicht angehalten?

2 Antworten

Ja, es kann durchaus noch Post mit einer Geldstrafe kommen.

Bis zu einem Zeitraum von drei Monaten haben die Behörden Zeit, Ihnen den Bußgeldbescheid zu übermitteln. Wenn Sie bis dahin nichts von Ihrer Behörde gehört haben, können Sie die Tat als verjährt betrachten und gegen einen eventuell später zugestellten Bußgeldbescheid wegen Unwirksamkeit Einspruch einlegen.

Hwkfjejd 
Fragesteller
 26.11.2022, 17:52

Sind sie sicher das das auch in Österreich so ist?

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WhatzUpGaming  26.11.2022, 17:57
@Hwkfjejd

Kp lebst in Deutschland weiß nicht ob die überhaupt ne Haftung in DE gültig machen können.

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Answer1234567  26.11.2022, 19:29

Vorsicht: Es gilt auch hinsichtlich der Verjährung österreichisch Recht. Und ja, innerhalb der EU können Bußgelder (ab IIRC 40 €) auch grenzüberschreitend geltend gemacht werden.

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