Gekauften Artikel zurückgeben, weil Beschreibung nicht richtig gelesen (Ebay)?
Hallo.. Ich habe einen Tischgeschirrspüler gekauft und die Beschreibung nicht richtig gelesen. Das ärgert mich natürlich sehr, weil ich 150€ für ein defektes Gerät bezahlt und es auch noch irgendwie meine eigene Schuld ist.
Kann ich den Artikel einfach wieder zurückschicken? 😅
Schonmal danke für die viele Antworten! + eine „kleine“ Ergänzung: Verkauft wurde das Gerät durch eine Firma. Also eher nicht privat, oder? 😅 Ich habe leider so gar keine Ahnung 😅
Es sieht auf den Bildern nicht komplett so aus, wie es in Wirklichkeit ist. Es wurde zwar beschrieben, dass es verbeult ist, aber auf den Bidern sind keine starken Einkerbungen am Gehäuse zu erkennen - in Wirklichkeit aber schon. Das habe ich beim Verkäufer versucht als Umtauschgrund anzugeben. Da der Verkäufer aber bereits weiß, dass ich ein funktionierendes Gerät erwartet habe, sagt dieser mir nun, dass ich ja „nur versuche einen Dummen zu finden“ und will das natürlich nicht.. Ich rufe morgen bei Ebay an.. oder mache ich mich noch mehr zum Löffel, wenn ich versuche etwas zurückzugeben, weil es deutlich mehr beschädigt ist, obwohl es ja sowieso als defekt deklariert war und der Verkäufer auch eigentlich schon Bescheid weiß? 😅
7 Antworten
Händler ja, privat nur aus Kulanz. Wenn der Kunde den Artikel als "gebraucht" statt als Defekt eingestellt hat, könnte man den Vertrag vlt anfechten
Seltsam, welche Rechtsauffassung manche Leute haben...wenn jemand bereit ist einen Preis zu zahlen, dann ist er ihm/ihr das Wert.
Da ist überhaupt nichts seltsam, sondern absoluter Standard. Wenn man sich über bestimmte Dinge irrt, kann man anfechten.
IRRTUM. Gehört zum Kaufvertrag. Wenn jemand umgekehrt seinen Geschirrspüler bspw. für 15,00 Euro statt für 150,00 Euro verkauft, ist das auch anfechtbar! Seltsam, was manche Leute für eine Rechtsauffassung haben ;)
Bei Privatkäufen besteht kein Umtasuchrecht
Er will es ja nicht umtauschen, sondern hat sich über das Angebot geirrt ;)
Ja, aber nicht weil er es sich anders überlegt hat, sondern weil er sich geirrt hat?
Junge wie hart dummheit nur schmerzen kann. Jeder gier hat dassebe wie ich gesagz und du zweifelst es an? P.S Hab dir n kompliment gegeben :)
Hallo Nils, Danke für dein Kompliment! :D Zu deiner Information, ich veröffentliche ausschließlich die "ganz speziellen" Kommentare, so dass du natürlich nur die "ganz speziellen" sehen kannst ;D
Ich frag mich, ob du gegen dich selbst auch so hart urteilst^^
Ich zweifel überhaupt nicht an, was hier geschrieben wird. Das wäre gar nicht nötig, weil ich weiß, was davon falsch und was richtig ist.
Hast du es von einem Gewerblichen gekauft, dann ja, einfach vom Widerrufsrecht Gebrauch machen, zählt mind. 14 Tage nach Erhalt der Ware.
von Privat Person, nein, außer er ist so nett und nimmt es zurück,
in beiden Fällen aber vorher mit dem Verkäufer lieber Kontakt aufnehmen und Einzelheiten abklären.
Wenn es ein Händler ist, hast Du ein 14-tägiges Widerrufsrecht, ohne wenn und aber. Widerruf erklären und zurückschicken.
Hast Du den Artikel von Privat gekauft oder von einem Händler?
Vielleicht komische Gegenfrage, aber woran erkennt man das denn?
Z.B. ob Du eine Widerrufsbelehrung oder Rechnung bekommen hast. Es steht in der Regel auch dabei, wenn es ein Privatverkauf ist.
Händler sind als "gewerbliche Verkäufer" angemeldet.
Anfechtung dürfte wirklich der richtige Weg sein. Interessant wäre auch, ob der Preis überhaupt zu einem defekten Spüler passt.