Gegnerische Versicherung zahlt seit 1 Monat nicht?

2 Antworten

Das ist gut angelegtes Geld. Die Zinsen gibt es spätestens ab Rechtshängigkeit, also seit Beginn des Klageverfahrens. Man wartet mit der Vollstreckung immer ab, bis die Rechtsmittelfrist vorbei ist. Wenn das Urteil rechtskräftig ist und die Gegenseite immer noch nicht zahlt, kann man dann die Vollstreckung einleiten. Was ja nun jetzt der Fall sein dürfte. Aber meist zahlen die Versicherungen dann auch zügig.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Anwalt - keine Rechtsberatung, nur Hilfe zur Selbsthilfe

GuteFragenNicjt 
Beitragsersteller
 25.04.2025, 13:24

Danke. Ich fand die Antwort des Anwalts der Gegenseite bezüglich Vollstreckungsmaßnahmen sehr amüsant: “Wie bereits ausgeführt bedarf es der Einleitung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen nicht, da es sich bei der eintrittspflichtigen Beklagten zu 3) um einen großen deutschen Versicherer handelt und die Zahlungsansprüche Ihrer Mandantschaft jedenfalls gesichert sind.

Wir haben jetzt weitere 10 Tage gegeben, sollte sich nichts ändern würden wir die Vollstreckung anleiten.

Danke nochmals.

Wir hatten mitte März nun eine Urteilsverkündung. Die gegnerische Versicherung haben wir 2 Wochen Zeit gegeben die rest summe auszuzahlen bis zum 01.04.25.

Da war doch die Frist, binnen der die gegnerische Partei Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen kann, noch gar nicht abgelaufen? Fristsetzungen mit Vollstreckungsankündigung erfolgen regelmäßig *nach* Ende der Einspruchsfristen.


GuteFragenNicjt 
Beitragsersteller
 25.04.2025, 13:29

Berufungsfrist war nur bis Mitte März, das Urteil wurde schon im Februar bekanntgegeben. Danke trotzdem!