Gegenstand auf der Fahrbahn. Schuldfrage?

2 Antworten

Direkt verpflichtet, den unzulässigen Zustand zu beseitigen, ist erst mal nur der Verursacher (§ 32 StVO), für daraus resultierende Schäden ist er ggf. verantwortlich.

Wenn es ohne zusätzliche Gefährdung möglich ist, kann und sollte natürlich jeder etwaige Gefahren beseitigen. Was für ein Auto vielleicht noch harmlos ist, kann für einen Motorrad- oder Fahrradfahrer schon lebensgefährlich sein, besonders im Dunkeln.

Wenn von dem Zustand eine nicht unerhebliche Gefahr ausgeht, man ihn aber nicht gefahrlos selbst beseitigen kann, sollte man zumindest die zuständigen Behörden verständigen. Das ist im fließenden Verkehr im Zweifel erst mal die Polizei.

Woher ich das weiß:Hobby – Interessierter Laie; Grundwissen, garniert mit Recherche

Strafbar macht man sich meines Wissens nach nicht, da es meistens gefährlich ist mitten auf der Straße Gegenstände wegzuräumen.

Trotzdem sollte man es tun, denn man erwartet es auch von anderen.

Falls man einen Gegenstand verliert ist man verpflichtet ihn wegzuräumen oder der Polizei zu melden.
Siehe § 32 StVO:
Es ist verboten, die Straße zu beschmutzen oder zu benetzen oder Gegenstände auf Straßen zu bringen oder dort liegen zu lassen, wenn dadurch der Verkehr gefährdet oder erschwert werden kann.”