Gegen mich liegt eine Vorladung wegen gefährdung des Straßenverkehrs?

4 Antworten

Deine Geschichte hinkt schon an der Stelle an der aus einem geschilderten unerlaubten Kraftfahrzeugrennen plötzlich eine Vorladung wegen Gefährdung wurde. Ein Blick in § 315c StGB (besagte Gefährdung des Straßenverkehrs) und wir stellen fest, dass allein zu schnelles Fahren hier nicht erfasst ist.

Da ich die Story mal anzweifle beantworte ich das mal losgelöst vom Einzelfall.

Ja Videoaufnahmen können als Beweis verwertet werden.

Und nein eine Messung ist nicht zwingend erforderlich. Das ist nur wichtig wenn man Bußgelder wegen X Km/h zu schnell verhängen will.

In § 315d StGB (unerlaubtes Kraftfahrzeugrennen) ist nämlich keine Km/h Zahl genannt. Ergo erübrigt sich die Notwendigkeit einer Messung.

Wie kommt man dazu, mit 220 durch eine 30er Zone zu brettern?! So ein Verhalten ist kriminell und gemeingefährlich!

Ich bin nicht sicher, ob das Handy-Video als Beweis anerkannt wird, doch im Sinne der Allgemeinheit hoffe ich es. Die Strafe dürfte ziemlich happig werden. Rechne mal mit 1 Jahr Haft (evtl. zur Bewährung) und lebenslangem Fahrverbot; mindestens aber Führerscheinsperre.

Du hast es Dir redlich verdient, dass man Dir den Führerschein nimmt und Du für die nächsten 5 Jahre keinen neuen machen darfst.

Bei der Gefährdung des Straßenverkehrs ist die KM/h Zahl relativ egal.

Die Frage ist ob jemand gefährdet war.

Irgendwer hat dich angezeigt damit ist schonmal sicher das sich jemand gefährdet gefühlt hat.

Wenn jetzt noch eine Aufnahme dazu kommt die gefährlich aussieht dann bist du fällig.

Viel Spaß beim Laufen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – KFZ Meister