Garagentor ; Ruhestörung?
Ist es möglich, das öffnen und schließen eines Garagenrolltores zu den Ruhezeiten ( 22-6 ) zu untersagen ? Gibt es eine Norm für die Lautsärke von Garagentoren ?
Bist du Gestörte oder der Störer mit dem Garagentor?
Ist doch egal, es geht um die grundsätzliche Frage
8 Antworten
Wohl kaum.
Auf privaten Grund mit Verträgen lässt sich so einiges regeln. Ohne Vertrag keine Regel.und damit keine Regelung. Eine Hausordnung ist hier nicht ausreichend.
Nein
Es gibt in der Regel auf Gemeinde- oder Landkreisebene eine Lärmschutzverordnung. Wenn nicht, dann gibt es auch auf Bundesebene eine solche Verordnung (BMUV: Lärmschutz - Geräte- und Maschinenlärm)
Aber Du wirst schnell feststellen, dass das Öffnen und Schliessen eines Garagentores noch nicht einmal ansatzweise die Grenzwerte erreichen würde, welche in den Verordnungen aufgeführt sind.
Ich würde eher mal sagen: Rede mit dem Nachbarn, helfe ihm, das Tor leiser zu machen - und allen ist geholfen!
huhu,
kannst vielleicht auch einfach mit dem mal reden oft hat sich da nur ein Tröpfchen Öl verklemmt.
Grüße Anna
Das Tor darf verständlich nicht lautstark zugeklatscht werden.
Aber die normalen Geräusche die es durch öffnen und schließen erzeugt, musst du in Kauf nehmen.
Hierzu gab es schon Gerichtsurteile (darfst du dir selbst aus dem Internet raussuchen).
Gibt es eine Norm für die Lautsärke von Garagentoren
Ja. DIN 4109. Musst du aber messen lassen. Einfach nur sagen "es ist mir zu laut" reicht nicht.
Dein Recht wirst du dir aber wohl auch vor Gericht erstreiten müssen.
Es gibt auch die Möglichkeit der Mietminderung (was ja nicht viel hilft, wenn du nicht schlafen kannst), aber auch diese muss mit mehr als nur "ich kann nicht schlafen" untermauert sein.