Ganze Klasse gegen Lehrer?

6 Antworten

https://www.lehrerseite.com/beschwerden/

Eine Beschwerde gegen unmittelbare Vorgesetzte (Schulleiter/-in) kann direkt beim nächst höheren Vorgesetzten, dem Schulamt oder der Bezirksregierung, eingereicht werden. Die Beschwerde ist nicht an bestimmte Fristen oder Formen gebunden.

  • Sie kann durchaus telefonisch erfolgen; allerdings kann die Behörde verlangen, dass sie schriftlich eingereicht wird.
  • Ist die Beschwerde schriftlich niedergelegt, erfolgt die förmliche Bearbeitung nach Aktenlage. Die Dienststelle holt eine Stellungnahme der Schulleitung ein und geht bei allen Aussagen davon aus, dass sowohl Beschwerdeführerinnen und Beschwerdeführer als auch Schulleitungen nach Recht und Gesetz handeln, d. h. dass ihre Aussagen der Wahrheit entsprechen. Laut Geschäftsordnung der Bezirksregierung erfolgt eine Eingangsbestätigung, die im Briefkopf Angaben über die federführenden Sachbearbeiter(innen) enthält und mit der Bemerkung versehen ist, dass die Dienststelle unaufgefordert auf die Angelegenheit zurückkommt.
  • Die vorgesehene Bearbeitung von Beschwerden innerhalb von vier Wochen ist nach Aussagen der Bezreg Düsseldorf nicht möglich; Zwischenbescheide werden wegen Personalmangels in der Regel nicht erteilt.
  • Der Beschwerdeführer hat einen Anspruch auf einen schriftlichen Bescheid. Er muss auch begründet werden, wenn der Beschwerde stattgegeben wird. Dieser Bescheid ist aber kein Verwaltungsakt; er kann also auch nicht angefochten werden. Bei der Bezreg Düsseldorf geht er über die Schulleitung an die Beschwerdeführer(innnen). Die unverzügliche Weitergabe ist Aufgabe der Schulleiter(innen). Ein direkter Bescheid an die Beschwerdeführer(innen) ist laut Auskunft der Bezreg Düsseldorf nicht möglich.
  • Berechtigte Beschwerden kommen im Einzelfall in die Personalakte des Betroffenen (nicht jedoch in die der Beschwerdeführerin/des Beschwerdeführers). Falls sie für den Beschäftigten ungünstig sind oder ihm nachteilig werden können, sind sie auf Antrag des Betroffenen nach drei Jahren zu entfernen und zu vernichten
  • Unbegründete Beschwerden werden in einer sog. Sachakte abgeheftet. Mit Zustimmung des Beschäftigten sind sie unverzüglich aus der Personalakte zu entfernen und zu vernichten.
  • Gegen den ablehnenden Bescheid auf eine Beschwerde kann Widerspruch eingelegt werden.

Schwierig. Sicher ist es für den Lehrer auch nicht einfach euch zu unterrichten. Habt ihr schon mal mit ihm ganz sachlich über seinen Unterricht und sein Verhalten euch gegenüber diskutiert? Wie hat er reagiert? Sind wirklich alle 28 gegen ihn eingestellt? "Mit dem Strom schwimmen" ist einfach.

Saye123 
Fragesteller
 15.11.2021, 01:09

Es sind wirklich Alle in der Klasse unzufrieden mit dem Lehrer und wir hatten ja schon ein gespräch und die Lösung war : ~Neuanfang~

-hat sich nichts geändert

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Was gibt es denn beim unterricht zum nicht einverstanden sein

Saye123 
Fragesteller
 15.11.2021, 00:45
  1. Keine erklärungen
  2. will keine fragen beantworten
  3. belächelt alles
  4. ist unvorbereitet
  5. nimmt schüler nicht ernst
  6. kann nicht gut erklären/lehren
  7. kein interrese am unterricht oder an den Schülern
  8. unfaire bewertungen
  9. dumme ausreden für EINDEUTIG ihre Fehler
  10. selbst keine ahnung von nix was im unterricht ist
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Saye123 
Fragesteller
 15.11.2021, 00:50
@Lemonofludus

wir haben ja schon Eltern und Schulleitung eingeschaltet. Mehr als ein Gespräch gab es da nix. Die Eltern sind auch nicht begeistert von der Klassenleitung

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FreifrauvonDiez  15.11.2021, 06:13
@Saye123

Das sind bis auf unfaire Bewertungen (wobei es fraglich ist ob schriftlich oder mündlich, da man mündlich kaum nachweisen kann) alles keine Punkte wie ihr einen Lehrer los werdet.

Da muss schon mehr kommen wie Gewalt etc .

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Das Problem hatten wir 3 Jahre lang. Aber Kollegen halten gerne zusammen… hat sich erst was geändert, als die Oberstufe kam.

Nun streiken oder so ..glaube da kann man nichts machen