Führungszeugnisse im Bewerbungsverfahren?

Schniggi89  22.04.2020, 11:44

Ist dieser Eintrag noch aktuell? Ich kenne die genauen Fristen nicht, aber gewisse Einträge werden doch irgendwann gelöscht oder? Könnte das hier auch der Fall sein?

2 Antworten

Die Regelung des § 34 BZRG betrifft das Führungszeugnis, welches ein Auszug aus dem Bundeszentralregister ist, hier ist die Löschungsfrist kürzer. Nach § 34 BZRG gelten folgende Löschungsfristen:

Löschung nach 3 Jahren:

• Verurteilungen wegen Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von nicht mehr als 3 Monaten

• Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr bei Strafaussetzung zur Bewährung (wenn die Bewährung nicht widerrufen und keine weiteren Eintragungen vorhanden sind)

• Jugendstrafe bis zum einem Jahr

• Jugendstrafe bis 2 Jahre, wenn Bewährung

Löschung nach 5 Jahren:

• bei allen übrigen Fällen, also bei Freiheitsstrafen über 1 Jahr oder Jugendstrafe über 2 Jahre ohne Bewährung mit Ausnahme der folgenden Fälle

Löschung nach 10 Jahren:

• Freiheitsstrafen oder Jugendstrafe von mehr als einem Jahr bei Verurteilungen wegen §§ 174 bis 180 oder 182 StGB (Sexualstraftaten)

Heißt im Umkehrschluss, dass ich mir erstmal ein aktuelles privates Führungszeugnis ausstellen lassen würde um zu sehen, ob dieser Eintrag überhaupt noch vorhanden ist.

Wenn in deinem Führungszeugnis das Wort "Betrug"auftaucht, kannst du die gesamte Finanzbranche vergessen.

Das heißt ja nicht, dass es dort keine Betrüger gibt, sondern man mag keine, die so blöd waren sich erwischen zu lassen.


askersibar00 
Fragesteller
 22.04.2020, 11:52

Damit habe ich leider gerechnet. Danke für die Antwort!

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