Führungszeugnisse im Bewerbungsverfahren?
Hallo zusammen. Ich habe vor einigen Jahren ein Eintrag im Führungszeugnis durch Warenbetrug (dreistelliger Eurobetrag). Ich habe daraus gelernt und stehe aber nun vor großen weiteren Hindernissen.
Ich bin gelernter Bankkaufmann, werde in dieser Branche aber keine Stelle bekommen damit. Weiß jemand wie es bei Versicherern ist? Z.B. ein duales Studium bei R+V. Ist es dort nötig eines vorzulegen? Ich habe gehört im Industrie-Bereich sei es untypisch und möglich.
Ja man könnte mit offenen Karten es erklären etc. pp. Aber das kann ich nicht, ich schäme mich dafür und es passt auch einfach nicht zu meiner Person. Man würde mir das nie zutrauen und es verbaut einem jede Chance. Sobald es ein Thema ist, ist man nun mal raus. Vermutlich auch zu recht, aber Tipps in der Hinsicht bin ich nicht offen, bitte nennt mir evtl. ein paar Unternehmen oder Branchen wo ihr die Chancen gut seht. Danke vorab.
Ist dieser Eintrag noch aktuell? Ich kenne die genauen Fristen nicht, aber gewisse Einträge werden doch irgendwann gelöscht oder? Könnte das hier auch der Fall sein?
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2 Antworten
Die Regelung des § 34 BZRG betrifft das Führungszeugnis, welches ein Auszug aus dem Bundeszentralregister ist, hier ist die Löschungsfrist kürzer. Nach § 34 BZRG gelten folgende Löschungsfristen:
Löschung nach 3 Jahren:
• Verurteilungen wegen Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von nicht mehr als 3 Monaten
• Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr bei Strafaussetzung zur Bewährung (wenn die Bewährung nicht widerrufen und keine weiteren Eintragungen vorhanden sind)
• Jugendstrafe bis zum einem Jahr
• Jugendstrafe bis 2 Jahre, wenn Bewährung
Löschung nach 5 Jahren:
• bei allen übrigen Fällen, also bei Freiheitsstrafen über 1 Jahr oder Jugendstrafe über 2 Jahre ohne Bewährung mit Ausnahme der folgenden Fälle
Löschung nach 10 Jahren:
• Freiheitsstrafen oder Jugendstrafe von mehr als einem Jahr bei Verurteilungen wegen §§ 174 bis 180 oder 182 StGB (Sexualstraftaten)
Heißt im Umkehrschluss, dass ich mir erstmal ein aktuelles privates Führungszeugnis ausstellen lassen würde um zu sehen, ob dieser Eintrag überhaupt noch vorhanden ist.
Wenn in deinem Führungszeugnis das Wort "Betrug"auftaucht, kannst du die gesamte Finanzbranche vergessen.
Das heißt ja nicht, dass es dort keine Betrüger gibt, sondern man mag keine, die so blöd waren sich erwischen zu lassen.
Damit habe ich leider gerechnet. Danke für die Antwort!