Führerschein Klasse C Bus wohnmobil?
Darf ich mit einem Führerschein der klasse C einen umgebauten Bus zum wohnmobil fahren? Also nicht mehr als 8 Personen befördere.
2 Antworten
Hallo,
vereinfacht könnte man sagen, du musst aus dem Bus, den du nur mit Klasse D1 oder D fahren darfst, ein Fahrzeug für die Fahrerlaubnis Klasse C machen.
So darfst du nicht nur maximal 8 Personen mitnehmen, sondern das Fahrzeug darf auch nicht für mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sein.
Außerdem musst du die vorgenommen Änderungen wahrscheinlich auch ein- bzw. umtragen lassen, so dass in den Papieren unter S.1 und S.2 dann die richtige Anzahl Sitz- und Stehplätze eingetragen ist.
Dazu solltest du am besten mal einen Prüfer einer der bekannten Prüforganisationen befragen. Der kann dir auch sicher sagen, ob es noch weitere Punkte zu beachten gibt.
Viele Grüße
Michael
Für ein Wohnmobil über 7,5 to ab 21 Jahre. Aber, du darfst nur Beifahrer mit nehmen. (Lastkraftwagen)
Außerdem einen Anhänger bis 750 kg.
Nein Personenbeförderung darfst du damit nicht .
Der D1 Zur Personenbeförderung bis 8 mtr. Länge mit mehr als 8Pers. und nicht mehr als 16 Sitzplätzen
Ein Bulli , der biss 8 Personen darfst du auch mit B bis zu 3,5 to.und Anhänger bis 750 kg.
Der BE Kombination aus einem Zugfahrzeug der Klasse B Und Anhänger bis 3,5 to kann schon als BF 17 gemacht werden. Allerding nur in Deutschland mit BF17.
Das gilt schon seit 2014.(?)
Der C schließt den B ja sowieso ein.
Mit dem BE darfst du ein Gespann von 7,oo to fahren.
Nur es nicht so bekannt.
Du darfst aber einen Bus zum Verkaufswagen umbauen und fahren mit C.
Viel Glück und Erfolg mit dem Wohnmobil.
Mit freundlichem Gruß aus dem Oldenburger Münsterland.
Bley 1914
Danke für ein Danke oder Kompliment. Quelle ADAC.
Haben sieh den schon einen LKW mit 8 Sitzplätzen gesehen
und wo steht das? Personensitzplätz im Wohnmobil nach ADAC nicht gestattet. mit C oder B ja wenn die Sitzplätze vorhanden sind.
Also wer C Hat, hat B als Voraussetzung , also wer C hat, dann ist die Klasse B vorhanden.
Das steht in § 6 Absatz 1 unter "Klasse C" der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV).
Gruß Michael
Zwei kleine Korrekturen:
Gruß Michael