Führerschein a1 79.05 und a dh alte Klasse 1 von 1979?

1 Antwort

Weil deine Frau die Klasse 1 erst nach 1980 erworben hat. Die Schlüsselzahl 79.05 besagt, dass man Krafträder der Klasse A1 mit einem Leistungsgewicht von mehr als 0,1 kW/kg fahren darf. Das ist für die wichtig, die vor dem 01.04.1980 die Klasse 3 erworben hatten und damit auch ein Leichtkraftrad von 125 cm³ fahren dürfen. Das steht auf einigen Führerscheinen auch bei denen drauf, die die volle Klasse A haben, bei denen es nicht relevant wäre, aber automatisch mit vermerkt wird. Es ist ja nicht falsch. Bei nach 1980 erworbenen Fahrerlaubnissen der Klasse A1 steht es nicht mehr drauf, weil sie sich an das Leistungsgewicht halten müssen.

Kurz gesagt: Wer die Klasse A oder 1 hat, bei dem ist es wurscht. Wichtig ist das nur für die, die nur die Klasse A1 haben.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – seit 2000 in der Fahrerlaubnisbehörde in Berlin tätig