Führerschein?
Ich verstehe den Unterschied zwischen einem Schutzstreifen (gestrichelte Linie), einem normalen Radfahrstreifen (durchgezogene Linie) und einem Radweg nicht so genau. Muss ich als Autofahrer hinter einem Fahrradfahrer bleiben, wenn dieser dort fährt und Gegenverkehr kommt, oder darf ich ihn trotzdem ,wenn ich den Sicherheitsabstand einhalte, überholen?
Bitte korrekte Informationen
5 Antworten
gestrichelt darf vom Auto auch mal überfahren werden, durchgezogene Linie nicht, und Überholen immer nur mit Sicherheitsabstand
fkkoldie46
Meine Fahrlehrerin meinte, dass ich daran einfach vorbeifahren kann, wenn ein Fahrradfahrer fährt, weil durch die durchgezogene Linie angeblich der Sicherheitsabstand stimmt, aber ich denke, dass selbst bei gestrichelter und durchgezogener Linie ich hinter dem Fahrradfahrer bleiben muss, wenn ich zum Beispiel wegen Gegenverkehr nicht überholen kann.
Schutzstreifen (gestrichelte Linie) DARF bei Bedarf überfahren werden wenn kein Radler behindert wird, z.B. wenn Gegenverkehr kommt und die Fahrbahnbreite nicht ausreicht. Wichtig: Nur bei Bedarf - nicht dauerhaft wie manche gerne denken.
Durchgezogene Linie darf NICHT überfahren werden.
In beiden Fällen muss schlimmstenfalls hinter dem Radler gefahren werden, wenns mit dem Platz nicht hinhaut :)
Schutzstreifen:
- darf bei Bedarf befahren werden
- ist nicht benutzungspflichtig für Radfahrer (und ist meist auch eher eine Todes/Dooringzone, statt hilfreicher "Schutz"streifen, bzw markiert die gestrichelte Linie meist perfekt den empohlenen Mindestabstand für Radler zum Fahrbahnrand)
Radweg mit durchgezogener Linie auf der Fahrbahn:
- darf nicht befahren werden
- ist benutzungspflichtig für Radfahrer
bei beiden gilt 1,5 Überholmindestabstand.
Autofahrende müssen Radfahrende mit mindestens 1,50 Metern Sicherheitsabstand überholen. Außerorts sind es sogar zwei Meter. Das galt zuvor schon durch Gerichtsentscheidungen, steht jetzt aber ausdrücklich in der StVO. Die Regelung gilt nach der Gesetzesbegründung unabhängig davon, ob Radfahrende auf der Fahrbahn, auf „Schutzstreifen“, Radfahrstreifen oder geschützten Radfahrstreifen („Protected Bikelanes“) unterwegs sind.
Hochbordradweg:
- darf nicht befahren werden
- ist bei entsprechender Beschilderung benutzungspflichtig für Radfahrer (keine Benutzungspflicht für Angebotsradwege)
Für sämtliche Radinfrastruktur gilt: sie darf nicht zum Parken oder Halten benutzt werden. (Bußgelder inklusive Bearbeitung zwischen 80 und 130 Euro, bei Behinderung, Gefährdung oder gar Unfall gibt es zusätzlich einen Punkt in Flensburg, bei Vorsatz (Warnblinker) -> Verdopplung des Bußgeldes)
Auch nicht ganz vergessen: der Fahrbahn folgende Radfahrer haben Vorrang vor begleitende Rechts- oder entgegenkommende Linksabbieger.
Du darfst überholen, wenn Du den vorgeschriebenen Abstand einhältst. Den Todesstreifen mit der gestrichelten Linie darfst Du auch befahren.
Du darfst immer überholen sofern du 1.5m (innerorts) und 2m (außerorts) Abstand zu diesem einhälst.
Dabei muss auch alles andere passen, Gegenverkehr, Markierungen, kein Bahnübergang etc.
Der Schutzstreifen darf jederzeit befahren werden (gestrichelt) wenn kein Radfahrer da ist.
Durchgezogen darf man NIE überfahren und der Radweg selbst ist meist eh höhergelegen neben dem Gehweg.
Durchgezogen darf man NIE überfahren und der Radweg selbst ist meist eh höhergelegen neben dem Gehweg.
Schon lange nicht mehr. In Berlin und Umgebung seh ich jedenfalls nur Pop Up Radwege oder Fahrradschutzstreifen.
Aber wenn mich eine durchgezogene Linie oder Sperrfläche davon hindert, zu überholen, dann muss ich doch hinter dem Fahrradfahrer bleiben und wenn auch der Gegenverkehr da ist, sollte ich dann trotzdem hinter ihm fahren, oder ist durch die durchgezogene Linie immer der Sicherheitsabstand eingehalten?