fragen zur Kaltmiete ALG 2 ab dem 1.7.2013

4 Antworten

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Das kannst du im Internet unter ,, Harald - Thome - örtliche - Richtlinien " selber nachlesen,da steht,was dir in deiner Stadt als angemessene Kosten vom Jobcenter übernommen werden !!!


Cutterlover 
Beitragsersteller
 05.10.2013, 02:34

Sehr gute Seite, Danke! Gibt Sternchen*

Hier mal ein Link steht unter Seite 23, aber kann das sein? Soviel Anstieg innerhalb eines Jahres?

Kann sein, wenn bspw. von Nettokaltmiete auf Bruttokaltmiete umgestellt wurde.


Urknall  29.09.2013, 06:42

Was bitte soll eine Bruttokaltmiete sein ? Brutto bedeutet doch immer mit Umlagen.

VirtualSelf  29.09.2013, 07:19
@Urknall

Nettokaltmiete ist Kaltmiete ohne Betriebs- und Heizkosten
Bruttokaltmiete ist Kaltmiete mit Betriebs-, aber ohne Heizkosten.

Kann man übrigens problemlos googeln.

... auch, dass es Kommunen gibt, die von Nettokaltmiete als primäres Angemessenheitskriterium auf Bruttokaltmiete umgestellt und so eine indirekte Deckelung der Betriebskosten eingeführt haben.

Urknall  29.09.2013, 19:06
@VirtualSelf

Na den Vermieter möchte ich aber mal sehen, der mir das gesondert ausweist. Das dürfte doch dann nur funktionieren, wenn man so seltsame Heizarten wie Fernwärme nutzt und diese nicht über den Vermieter laufen, sondern direkt mit dem Versorger abgerechnet werden vom Mieter.

VirtualSelf  29.09.2013, 21:13
@Urknall

Du hast nicht viel Ahnung von der Materie, oder?

Aus jeder normalen Betriebskostenabrechnung lassen sich vollkommen problemlos die Heizkosten rausziehen, da der Vermieter die Kosten entsprechend aufschlüssen muss.

Und die Abrechnung des Mieters mit dem Versorger ist auch bei Gas - nicht nur bei Fernwärme - ein absolut normales Procedere, abgesehen von den Mietern, die mit Kohle oder Holz heizen.

Cutterlover 
Beitragsersteller
 28.09.2013, 21:02

Soetwas in der Art habe ich mir auch schon gedacht: Heißt im Klartext, dass die Grundmiete von damals 221,5€ und die max Betriebskosten von 97€ zusammengerechnet werden = 318,5€ und dann wurde wohl noch leicht angehoben auf 329€ passt aber.

Danke

Schaue hier unter Downloads "Duisburger KdU-Richtlinie SGB II": http://www.duisburg.de/vv/50/102010100000379574.php Stand: 01.07.2013


Cutterlover 
Beitragsersteller
 29.09.2013, 18:44

Naja hab das mal gelesen und ich habe zwar mit der Arge nichts zutun, aber meine Wohnung würde bei der Übernahme eh um 0,40€ct pro m² mehr betragen da es den EnEv richtilinen entspricht. Wäremschutzverglasung usw.

Zu lesen unter Seite 6^^ Gut zu wissen falls man mal in die Bredouille kommen sollte die Arge in Anspruch nehmen zu müssen....