fragen zur Kaltmiete ALG 2 ab dem 1.7.2013
Hallo,
kurz und bündig.
Hab gelesen das die aktuelle Miethöchstgrenze für eine Person im Raum Duisburg/NRW für eine Person 50m² betragen soll und jetzt kommt's 329€ Bruttokaltmiete.
Meine Frage: Stimmt das? Ich konnte das kaum glauben das wäre zur vorherigene Höchstgrenze von 221,50€ ja ein Anstieg von 107,5€.
Danke für die Antworten und bitte mit wirklichem Wissen und keinen Spekulationen aufwarten! Und wie gesagt es geht um Duisburg in NRW.
Bye
4 Antworten
Das kannst du im Internet unter ,, Harald - Thome - örtliche - Richtlinien " selber nachlesen,da steht,was dir in deiner Stadt als angemessene Kosten vom Jobcenter übernommen werden !!!
Hier mal ein Link steht unter Seite 23, aber kann das sein? Soviel Anstieg innerhalb eines Jahres?
Kann sein, wenn bspw. von Nettokaltmiete auf Bruttokaltmiete umgestellt wurde.
Nettokaltmiete ist Kaltmiete ohne Betriebs- und Heizkosten
Bruttokaltmiete ist Kaltmiete mit Betriebs-, aber ohne Heizkosten.
Kann man übrigens problemlos googeln.
... auch, dass es Kommunen gibt, die von Nettokaltmiete als primäres Angemessenheitskriterium auf Bruttokaltmiete umgestellt und so eine indirekte Deckelung der Betriebskosten eingeführt haben.
Na den Vermieter möchte ich aber mal sehen, der mir das gesondert ausweist. Das dürfte doch dann nur funktionieren, wenn man so seltsame Heizarten wie Fernwärme nutzt und diese nicht über den Vermieter laufen, sondern direkt mit dem Versorger abgerechnet werden vom Mieter.
Du hast nicht viel Ahnung von der Materie, oder?
Aus jeder normalen Betriebskostenabrechnung lassen sich vollkommen problemlos die Heizkosten rausziehen, da der Vermieter die Kosten entsprechend aufschlüssen muss.
Und die Abrechnung des Mieters mit dem Versorger ist auch bei Gas - nicht nur bei Fernwärme - ein absolut normales Procedere, abgesehen von den Mietern, die mit Kohle oder Holz heizen.
Soetwas in der Art habe ich mir auch schon gedacht: Heißt im Klartext, dass die Grundmiete von damals 221,5€ und die max Betriebskosten von 97€ zusammengerechnet werden = 318,5€ und dann wurde wohl noch leicht angehoben auf 329€ passt aber.
Danke
Schaue hier unter Downloads "Duisburger KdU-Richtlinie SGB II": http://www.duisburg.de/vv/50/102010100000379574.php Stand: 01.07.2013
Naja hab das mal gelesen und ich habe zwar mit der Arge nichts zutun, aber meine Wohnung würde bei der Übernahme eh um 0,40€ct pro m² mehr betragen da es den EnEv richtilinen entspricht. Wäremschutzverglasung usw.
Zu lesen unter Seite 6^^ Gut zu wissen falls man mal in die Bredouille kommen sollte die Arge in Anspruch nehmen zu müssen....
Hier mal ein Link steht unter Seite 23, aber kann das sein? Soviel Anstieg innerhalb eines Jahres?
http://www.duisburg.de/vv/50/medien/Unterkunft_und_Heizung_mit_Anlagen.pdf
Was bitte soll eine Bruttokaltmiete sein ? Brutto bedeutet doch immer mit Umlagen.