Frage zu Schichtarbeit?

2 Antworten

Wie genau die Dienstplanung sich darstellt, ist in jedem Unternehmen bzw. jeder Einrichtung anders. Es gibt nur ein paar gesetzliche Rahmenbedingungen, die eingehalten werden müssen.

Zum Beispiel muss zwischen Arbeitsende und erneutem Arbeitsbeginn eine Ruhezeit von mindestens 11 Stunden liegen. Wenn du also bis 14 Uhr gearbeitet hast, darfst du frühestens ab 1:00 Uhr nachts des Folgetags wieder eingeteilt werden.

Zudem muss der Arbeitgeber dir vier Tage vor Arbeitsbeginn mitteilen, dass und wann du dann arbeiten musst. Wenn also heute dein Arbeitgeber anruft und dir sagt, dass du morgen arbeiten musst, obwohl im Dienstplan der Tag als "frei" vermerkt war, dann musst du nicht zur Arbeit erscheinen, er kann dich in diesem Fall nur bitten, nicht "zwingen". Sagt er dir hingegen am Montag, dass du am Freitag Frühschicht hast, dann musst du Freitag auf der Matte stehen.

Wenn du aber noch nicht weißt, auf welchem Weg du herausfinden kannst, wann du eingeteilt bist, dann wende dich so schnell wie möglich an deinen Vorgesetzten und frag nach!

Das macht jeder Betrieb anders. Ruf im Geschäft an und frag nach.