Frage zu Haftung bei Verträgen?

4 Antworten

Minderjährige können keine Verträge eingehen, die nicht ausschließlich von Vorteil für sie sind (Taschengeld-§ außen vor).

Daran ändert auch eine falsche Altersangabe nichts.

Ob es am Ende strafrechtlich relevant wird, kommt auf verschiedene Dinge an. Dafür lieferst du zu wenig Kontext, war aber auch nicht der Kern deiner Frage, denn Haftung ist eine zivilrechtliches Thema.

Grundsätzlich obliege ich als Unternehmer, der Online-Angebote auf gewisse Zielgruppen beschränkt (U18, B2B) auch einer Verpflichtung technische Maßnahmen zu ergreifen, die den Zugang Unbefugter zu meinem Angebot erschweren.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Philip499 
Beitragsersteller
 06.11.2024, 16:11

Eine meiner Klassenkameradin wollte Online einen Lebenslauf erstellen, und hat dabei die Webseite Cvneed [.com] genutzt. Sie meinte, dass sie damals auf ein Button geklickt hat, wo anscheinend angeboten wurde, dass etwas kostenlos ist. Daraufhin war sie dann auf einmal im Vertrag, sie ist 17, also nicht vollständig Vertragsfährig. Nun steckt sie in einen Abonnement fest, den sie anscheinend nicht wirklich kündigen kann. Ich hab im AGB geguckt usw., mir wurde immer angezeigt, dass man eine Zahlung von 30Euro pro Monat akzeptieren muss, um ein Vertrag abschließen zu können. Sie ist nun 60€ Schulden schwer (also muss das abo vor 2 Monaten abgeschlossen worden sein), diese will sie aber nicht zahlen, weil sie ja nicht akzeptiert habe, dass ein Vertrag entsteht, bei welchen sie 30 Euro pro Monat zahlen muss.

Ich denke, da sie ja keine 18 Jahre alt ist, könnte sie die Angelegenheit bei der Polizei anmelden, mit der Angabe von Altersfälschung, die könnten die da bestimmt wieder rausholen.

Was denkst du? Scheinst ja sehr erfahren zu sein

kevin1905  07.11.2024, 08:13
@Philip499

Sie soll sich an ihre Eltern wenden, die dem Anbieter gegenüber erklären, dass sie mit dem Vertragsschluss nicht einverstanden sind.

Philip499 
Beitragsersteller
 07.11.2024, 10:03
@kevin1905

Ok. Wie sieht es aber mit dem Punkt aus, dass die Webseite von einem Auslandsunzernehmen geführt wird. Gilt da, dass weil der Vertrag rein physisch auf Deutschen Boden vereinbart wurde, das deutsche Gesetz vor dem niederländische

kevin1905  07.11.2024, 11:09
@Philip499

Wenn die Geld wollen, müssen die in Deutschland klagen.

Gnaz ehrlich ich würde es einfach ignorieren. So lange keine Gerichtspost kommt, keine Kommunikation.

Philip499 
Beitragsersteller
 07.11.2024, 12:15
@kevin1905

Joa, denke mal auch. Danke für die Arbeit

Ja- da man annimmt, dass der Partner korrekte Angaben macht...Und das was du mit Falschangaben getan hast, nennt sich vorsätzlicher Betrug.Deine Eltern werden sich freuen, deinen Regress regeln zu dürfen.


kevin1905  06.11.2024, 15:16
  1. Betrug bedingt einen aus der Täuschung beim Opfer entstandenen finanziellen Schaden und eine Bereicherung des Betrügers hierdurch
  2. Eltern haften nicht für ihre Kinder
  3. Als Unternehmer muss ich dafür sorgen das nur für spezielle Zielgruppen geeignete Inhalte auf vor dem Zugriff durch Unbefugte geschützt sind
25dec  06.11.2024, 15:19
@kevin1905

Falls dem Unternehmen durch diese Falschangaben Verluste entstehen, werden die es zivilrechtlich einklagen.

kevin1905  06.11.2024, 15:21
@25dec

Die Klage hätte wenig Aussicht auf Erfolg, da der Vertrag schwebend unwirksam ist.

Nur wenn die Erziehungsberechtigten ihr Einverständnis gäben (außer bei Dauerschuldverpflichtungen) käme der Vertrag zustande.

Ja, es kommt auf dem Rahmen an, den der Vertrag hat...solltest du nicht haften, dann deine Eltern.


kevin1905  06.11.2024, 15:13

Eltern haften nicht für ihre Kinder.

kevin1905  06.11.2024, 15:19
@Mondovada3

Nein auch dann nicht.

Kinder sind ab 7 delikt- sowie eingeschränkt geschäftsfähig und zivilrechtlich haftbar zu machen.

Eltern können nur in die Haftung genommen werden, wenn sie schuldhaft ihre Aufsichtspflicht verletzt haben und dieses Versäumnis ursächlich oder begünstigend für den Schaden war.

Vgl.: §§ 823, 828, 832 BGB

Mondovada3  06.11.2024, 15:20
@kevin1905

Haben sie ja, er war mit Sicherheit längere Zeit unbeaufsichtigt im Internet.

kevin1905  06.11.2024, 15:23
@Mondovada3

Das ist mutmaßlich möglich aber auch die Tatsache alleine ist keine Aufsichtsrechtsverletzung per se.

Einem 7-jährigen muss und sollte man strenger beaufsichtigen, als einen 17-jährigen.

kevin1905  06.11.2024, 15:30
@Mondovada3

Nein werden sie höchstwahrscheinlich nicht und warum hab ich dir gerade erklärt.

Wenn du das nicht verstehst oder nicht einsehen willst, ist das dein Problem aber es entspricht nicht der Realität.

kevin1905  06.11.2024, 15:34
@Mondovada3

Dann präsentiere mir bitte ein Urteil zu dem Thema, bevorzugt BGH oder OLG, dann kann ich es mir durchlesen und meinen Senf dazu geben.

Mondovada3  06.11.2024, 15:35
@kevin1905

Ja gerne, würde für den Aufwand aber 87€ berechnen wollen, denn nur weil du es nicht schaffst, ist es doch meine Zeit...

Mondovada3  07.11.2024, 11:58
@kevin1905

Ja, mehr lese ich leider nicht aus deinen Antworten, da hast du völlig recht...