Frage 450€ Job Drüber kommen?

4 Antworten

Das kommt auf den Grund für die Überschreitung an und wie oft das im Jahr passiert.

Richtig ist, dass die Überschreitung durch Krankheitsfälle akzeptiert wird.

Überschreitet dein monatlicher Verdienst die Grenze von 450 Euro, kommt es darauf an, ob dies gelegentlich -aus unvorhersehbaren Gründen- passiert oder ob du von vornherein einen monatlich schwankenden Lohn hast -bei welchem Überschreitungen mit einkalkuliert wurden-. Jeder Minijob-Arbeitgeber muss dies zum Beschäftigungsbeginn individuell und vorausschauend beurteilen.

Wurde mit dir ein monatlich gleichhohes Entgelt bis 450 Euro vereinbart, bleibt deine Beschäftigung dennoch ein Minijob, wenn die Überschreitung gelegentlich und nicht vorhersehbar eintritt. 

Gelegentlich heißt bis zu drei Mal in einem Zwölf-Monats-Zeitraum. In diesem Fall darf der Jahresverdienst mehr als 5.400 Euro betragen. Als nicht vorhersehbar gilt z.B. die Krankheitsvertretung. 

Viele Grüße, 

das Team der Minijob-Zentrale

Laut der minijob-zentrale.de gibt es wie überall auch hier Ausnahmen unter Entgeltgrenze: https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/01_450_euro_gewerbe/01_Entgeltgrenze/node.html

wie z.B.: Was passiert, wenn Ihr Minijobber die Verdienstgrenze überschreitet
Zahlen Sie Ihrem Minijobber einen Jahresverdienst bis 5.400 Euro, darf sein Verdienst in einzelnen Monaten auch mehr als 450 Euro betragen. Übersteigt der Jahresverdienst 5.400 Euro, weil sich der Verdienst Ihres Minijobbers in einzelnen Monaten auf mehr als 450 Euro erhöht, kommt es darauf an, ob dies regelmäßig und vorhersehbar oder gelegentlich und nicht vorhersehbar erfolgt.
Passiert das gelegentlich und nicht vorhersehbar, das heißt bis zu drei Mal in einem Zwölf-Monats-Zeitraum, bleibt die Tätigkeit ein Minijob. In solchen Ausnahmefällen darf der Jahresverdienst auch weit mehr als 5.400 Euro betragen.
Verdient Ihr Minijobber dagegen regelmäßig über 450 Euro im Monat, ist die Beschäftigung kein Minijob mehr, sondern sozialversicherungspflichtig. Dies gilt ab dem Tag, an dem Sie erkennen können, dass Ihr Minijobber aufgrund des vorhersehbaren höheren Verdienstes mehr als 5.400 Euro im Jahr verdienen wird.

Wichtig zu wissen

Als „nicht vorhersehbar“ gilt beispielsweise eine Krankheitsvertretung, als „vorhersehbar“ saisonale Mehrarbeit.

Gruß siola55

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung