Fotos nachträglich von Vereins-Website löschen lassen - geht das?

6 Antworten

Das ist immer etwas schwierig. Geschützt sind Bilder der eigenen Person. Ein Bild, wo also nur dur drauf bist, müssen die definitiv löschen, wenn Du das verlangs. Sind aber mehrere Personen (gesetzlich auch als Personengruppen bezeichnet) - und hier spricht man so ab ca. 4 Personen - abgebildet, so können die Bilder nicht mehr eindeutig Deiner Person zugeordnet werden. Du kannst die Löscheung zwar verlangen, musst dich hier aber eventuell auf Gegenwehr einstellen. Ich kann dir Wiki empfehlen. Schau mal hier http://de.wikipedia.org/wiki/Recht_am_eigenen_Bild

in solchen Fällen, bei Bildern mit mehreren Personen, besteht (je nach deinen Gründen) eine gute Chance, das zumindet deine Person unkenntlich gemacht werden muß

mach diesen Vorschlag doch selbst im Verein, wäre die "einfachste/billigste" Lösung, womit ev. beide Seiten Leben können :)

1.) Für den Fotografen (und für sonstige Schöpfer von Werken) gilt UrhG § 42 Rückrufsrecht wegen gewandelter Überzeugung: "(1) Der Urheber kann ein Nutzungsrecht gegenüber dem Inhaber zurückrufen, wenn das Werk seiner Überzeugung nicht mehr entspricht und ihm deshalb die Verwertung des Werkes nicht mehr zugemutet werden kann."

2.) Jetzt stellt sich die Frage, ob die Rückrufsrecht auch dann gilt, wenn das Medium nicht mehr der Überzeugung des Fotografen entspricht. Beispiel: Er erteilt ein Nutzungsrecht für ein Foto einem sozialen Verein, der sich dann zu einer radikalen Sekte entwickelt. Viele Leute sagen "Ja, kann er!"

3.) Nun behaupten manche Leute, auch Fachleute, dass der Fotografierte das selbe Recht hat wie der Fotograf in 1.) - und sogar wie der Fotograf in 2.)! Falls ein Gericht diesen Leuten Recht gibt, kann man

seine damals gegebene **Einwilligung zur Nutzung***) des eigenen Abbilds ebenfalls zurückrufen, wenn der Verein jetzt plötzlich völlig entgegen der Überzeugung des Abgebildeten agiert.

Da genügt aber sicher nicht, dass jetzt Tofu-Brätlinge serviert werden beim Grillfest anstatt Schweinenacken oder umgekehrt! Außer vielleicht bei religiösen Vereinen ...

Aber eine Siegerehrung, was soll's? Was sollte daran jetzt nicht mehr meiner Überzeugung entsprechen? Wenn das Datum dabei steht - damals entsprach es ja ...

Anders eher, wenn ich beim Schweine-Schnell-Bolzen-Totschießen in die Kamera lächel, jetzt aber überzeugter Veganer bin - hier sehe ich eher eine relevante Wandlung der Überzeugung.

Gruß aus Berlin, Gerd

*) KunstUrhG § 22: "Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. [...]" http://www.gesetze-im-internet.de/kunsturhg/BJNR000070907.html

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin Ex-Schöffe, Journalist und Gewerkschafter

glaube kaum, daß es möglich ist, da es keine privaten bilder sind, sondern dem öffentlichen leben zuzuschreiben sind.

ansonsten könnte dir ein anwalt für dieses recht am eigenen bild helfen, wenn du genügend zeit, geld und gründe hast.

versuch es doch erstmal mit einem beratungsgespräch, ist aber auch nicht kostenlos!

Das könnte problematisch werden. Denn damals als die Bilder auf die Homepage gestellt worden, warst Du ja einverstanden. Grundsätzlich hast Du das Recht am eigenem Bild. Nur glaube ich nicht, dass diese Bilder gelöscht werden müssen.

Aber hinsichtlich von ausgeschiedenen Arbeitnehmer haben Landarbeitsgerichte entschieden, dass entsprechende Daten + Fotos von der Homepage entfernt werden müssen. Ob sich das hier übertragen lässt, keine Ahnung.

Aber lies mal hier:

http://anwalt-im-netz.de/urheberrecht/recht-am-eigenen-bild.html

dort zum Punkt WIderruf. Möglicherweise ist es Dir wegen dieses Vorkommnisses nicht mehr zumutbar, dass die Bilder auf der Homepage bleiben.

Ansonsten Gogglen mit:

Löschung bilder homepage verein urteile

und noch einen kleinen Wunsch, Hilfreichste Antwort für mich. THX

Bevor Du den Rechtsweg einschreitest, würde ich versuchen, dass mit dem Verein so zu regeln.