Eine Person zeichnen - Recht am eigenen Bild?

1 Antwort

In § 22 KunstUrhG ist von Bildnissen die Rede. Ein Bildnis im Sinne des Gesetzes ist die erkennbare Wiedergabe des äußeren Erscheinungsbildes einer Person. Egal ob als Foto oder als Zeichnung.

Für den eigenen Gebrauch ist das in Ordnung; Du darfst Deine Werke nur nicht verbreiten oder öffentlich zur Schau stellen.