Eine Person zeichnen - Recht am eigenen Bild?
Hallo, ich wollte fragen, wie es mit dem Recht am eigenen Bild bei Zeichnungen aussieht.
Ich habe vor, aus Hobby ein kleines Kartenspiel mit Fußballern zu machen. Um es etwas interessanter zu machen, wollte ich echte Fußballer benutzen.
ABER: ich will nicht einfach Fotos aus dem Internet nehmen, sondern ich möchte sie nachzeichnen, so, dass Kenner sie schon erkennen würden, aber nicht so, dass sie genau so aussehen, wie auf einem Foto. Aber man würde sie erkennen...
Die Frage: darf ich das? Geht das Recht am eigenen Bild soweit? Sind Zeichnungen von diesem Recht ausgeschlossen?
Ich kopiere ja nichts, sondern es kommt ja alles aus meiner eigenen Hand... Danke :)
1 Antwort
In § 22 KunstUrhG ist von Bildnissen die Rede. Ein Bildnis im Sinne des Gesetzes ist die erkennbare Wiedergabe des äußeren Erscheinungsbildes einer Person. Egal ob als Foto oder als Zeichnung.
Für den eigenen Gebrauch ist das in Ordnung; Du darfst Deine Werke nur nicht verbreiten oder öffentlich zur Schau stellen.