Feuerwerk, jede Nacht und teilweise direkt vor dem Fenster...

9 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Einfach jedes Mal die Polizei rufen. Je nach dem ist das zumindest eine Ordnungswidrigkeit und außerdem Ruhestörung, oder aber sogar strafbar (abhängig vom Feuerwerk).

Jogibaer85 
Fragesteller
 12.12.2014, 11:30

Danke für die Antwort

Mal ganz dumm gefragt: Könnte ich den Mensch auch festhalten, dann die Polizei rufen, damit die Angelegenheit direkt geklärt wird?

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BrainBackup  12.12.2014, 11:32
@Jogibaer85

Solang du beim Festhalten nicht über die Stränge schlägst, ist dagegen nichts einzuwenden.

Wenn eine Straftat begangen wird (in dem Fall versuchte Körperverletzung wenn der Böller neben dir losgeht) ist eine Festnahme bis zum Eintreffen der Polizei sogar unter Gewaltanwendung (nicht verprügeln, aber eben Festhalten im wahrsten Sinne des Wortes) m.W.n. vollkommen legal.

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TanjaJanina  12.12.2014, 11:32
@Jogibaer85

Festhalten darfst du nicht wegen Freiheitsberaubung. Aber wenn du ihn kennst, dann würde ich das der Polizei schon sagen. Die sollen ihn dann mal besuchen kommen und fragen was das soll.

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MissesSingTime  12.12.2014, 11:33
@Jogibaer85

Ich glaube in diesem Falle nicht, das gilt als Freiheitsberaubung. Würde er etwas schwerwiegendes getan haben, dann ja. Aber bei Böllerwerfen eher nein. Aber ic würde es drauf ankommen lassen ;) Die sind dann bestimmt auch froh, wenn sie ihn haben. Aber danach passiert eh nix. Ein "du du du" mit Platzverweis. Das kann der sooft machen, wie es ihm spass macht, und bekomt höchstens ne Geldstrafe. Erst wenn was passiert, gibts ernstere Konsequenzen.

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Januar07  12.12.2014, 11:34
@Jogibaer85

Versuch lieber, die Identität herauszubekommen.

Festhalten geht gar nicht, nur bei einer Straftat.

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BrainBackup  12.12.2014, 11:35
@MissesSingTime

Wie gesagt, geht der Böller neben einer Person los, kann man das durchaus als versuchte Körperverletzung einordnen. Ansonsten eben versuchte Sachbeschädigung

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BrainBackup  12.12.2014, 11:36
@Januar07
nur bei einer Straftat.

Versuchte Körperverletzung wenn ich daneben stehe bzw. versuchte oder vollendete Sachbeschädigung, wenn der Böller auf mein Grundstück schmeißt sehe ich durchaus erfüllt.

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deletedname  12.12.2014, 15:29
@Januar07

Spätestens wenn sich mehrere Personen beschweren geht das Ordnungsamt der Sache nach und dann kommt auch wirklich jemand der überall klingelt und nachfragt.

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RabbytJ  13.12.2014, 04:04
@BrainBackup

sollte die person dabei schaden erleiden,geht es hin zur schweren körperverletzung!

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Vor einiger Zeit kurz nach Silvester - mit 15 Jahren - befand ich mich auch mal in so einer Situation wie der Kerl, es waren einfach zu viele Böller übrig, dann klingelte das Ordnungsamt bei uns an der Tür und drohte mit Anzeigen sowie Bußgeldern... danach entschloss ich mich einer anderen Beschäftigung nachzugehen.

du sollst ihn nicht verkloppen nur warten bis er wieder anfängt und in dem Moment die Polizei rufen und die macht dann den Rest. eig. muss ja jeder wissen was in dieser Situation zu tun ist da es einfach nur logisch ist xD

Wenn ich den Typen eingeholt hätte, dann wäre er nicht mit einer Standpauke davongekommen ;-)

Fürs nächste Mal:

  • Wird jemand auf frischer Tat ertappt, dann ist jeder berechtigt, diese Person vorübergehend festzunehmen. Siehe StPO §127

§ 127 [Vorläufige Festnahme]

(1) Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen.


Achtung: Dabei darf aber keine Gewalt angewendet werden! Ausnahme: Der Verdächtige greift dich an, dann greift StGB §32 Notwehr

Du darfst allerdings die Person nur vorläufig festnehmen, aber keine Taschenkontrolle, oder Identitätsfeststellung durchführen! Deswegen als nächstes:

  • Polizei rufen

Du meinst zwar:

Jmd wegen Böllern anzeigen hört sich irgendwie lächerlich an...

aber dem stimme ich nicht zu.

Das Abbrennen von Böllern ist ohne besondere Erlaubnis gesetzlich nur am 30.12. und 1.1. erlaubt. Siehe SprengV §23 Abs. 2:


(2) Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 dürfen in der Zeit vom 2. Januar bis 30. Dezember nur durch Inhaber einer Erlaubnis nach § 7 oder § 27, eines Befähigungsscheines nach § 20 des Gesetzes oder einer Ausnahmebewilligung nach § 24 Absatz 1 verwendet (abgebrannt) werden. Am 31. Dezember und 1. Januar dürfen sie auch von Personen abgebrannt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.


Somit liegt zumindest eine Ordnungswidrigkeit nach SprengG §41 (1) Nr. 16 iVm SprengV §46 Nr. 8b iVm SprengV §23 (2) S. 1 vor, die nach SprengG §41 (2) mit einer Geldbuße bis zu 50.000€ Euro geahndet werden kann.

Der Rahmen wird ntürlich selten ausgeschöpft, aber selbst bei Ersttätern verhängen die Ordnungsämter idR Bußgelder im dreistelligen Bereich.

Allerdings stellt sich auch die Frage, woher der "Knaller" überhaupt seine Böller hat. Der Verkauf von Feuerwerk ist nach SprengV §22 erst in den letzten Tagen von Silvester erlaubt:


§ 22

(1) Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 dürfen dem Verbraucher nur in der Zeit vom 29. bis 31. Dezember überlassen werden; ist einer der genannten Tage ein Sonntag, ist ein Überlassen bereits ab 28. Dezember zulässig.


Außerdem beschreibst Du den Knalleffekt als "extrem laut".

Damit steht zumindest mal die Möglichkeit im Raum, daß es sich um Böller handelt, die illegal aus dem Ausland (Polen, Tschechien o.ä.) importiert wurden.

Das wäre dann keine Ordnungswidrigkeit mehr, sondern hiersidn wir im Bereich der Straftaten. Der genau Straftatbestand findet sich in SprengG §40 (2) Nr. 1 und ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe belegt.

Meiner bescheidenen Meinung nach alles andere als lächerlich!

würde deine freunding jetzt probleme mit dem ohr haben wäre es schwere körperverletzung!

an sich wäre eine anzeige kein problem,ich leibe feuerwerk,aber man sollte rücksicht nehmen. wundert mich nur,wenn der das jeden tag macht müsste dies doch schon jemandem anderen aufgefallen sein?

ebenfalls kann er eine anzeige wegen verstoßes gegen das sprengstoff gesetz kriegen wenn die böller ohne bam sind.