Festanstellung im Job (Echter Dienstvertrag) inkl. nebenbei im selben Job auf 550 € Basis arbeiten - Lohnt sich das?
In dem Job wo ich arbeite, kann man anstatt eines Freien Dienstverhältnisses auch einen Echten Dienstvertrag haben.
Beim Echten Dienstvertrag hätte man feste Arbeitszeiten, sowie Anspruch auf Urlaubsgeld und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Man könnte sich aussuchen, ob 20, 30 oder 40 Stunden im Monat. Stundenlohn fest wäre 10 €. I. d. R. verdient man aber eh mehr, je nachdem wie viele Aufträge man bekommt.
Der Haken: Echte Dienstnehmer arbeiten Sonntag und an Feiertagen nicht!
Ich überlege, vielleicht anzufragen, ob ich 30 Stunden als Echter Dienstnehmer angestellt werden könnte, allerdings nebenbei noch als Freier Dienstnehmer auf 550 € Basis arbeiten könnte.
Mir geht es nur darum, auch an Sonn- und Feiertagen arbeiten zu dürfen. Sonntag ist immer der Tag, wo man am meisten verdient. Zudem wüsste ich Sonntag eh nicht was ich statt Arbeit tun könnte.
Bin mir aber unsicher ob sich das überhaupt lohnt?
Derzeit kann ich bis zu 2150 brutto als Freier Dienstnehmer verdienen.
Wenn ich jetzt 30h festangestellt werde als Echter Dienstnehmer, dann würde ich ein Festgehalt von etwa 1600 € brutto haben. Zusätzlich als Freier Dienstnehmer könnte ich bis zu 550 € dazuverdienen. Hinterher hätte ich dann bis zu 1850 € netto.
Ausschlaggebend ist hier wahrscheinlich eher, dass ich Anspruch auf ein 13. und 14. Gehalt von jeweils 1600 € brutto hätte.
Ich könnte auch anfragen ob ich 40h pro Woche als Echter Dienstnehmer arbeiten könnte. Brutto hätte ich dann etwa auch 2150 €.
Weiß ja nicht ob ich beim gleichen Job gleichzeitig vollzeit als Echter Dienstnehmer und auf 550 € Basis als Freier Dienstnehmer arbeiten könnte.
Was ratet ihr dazu?
2 Antworten
Das funktioniert nicht. Du kannst nicht für den gleichen Job festangestellt sein und gleichzeitig freier Dienstnehmer sein. Das funktioniert vom Arbeitsrecht her nicht.
Ich würde dir dringend zur Festanstellung raten. Du schreibst selber: 14 Monatsgehälter, feste Arbeitszeiten, Lohnfortzahlung, dazu noch Urlaub, mehr Rechte, ein fixes Einkommen.
Ich komme mit der Formulierung "freier Dienstnehmer" nicht klar.
Eine freie Tätigkeit ist für mein Verständis eine selbstständige Tätigkeit ohne Arbeitsvertrag, sondern mit einem Vertrag, der eine Kooperation bzw. anderweitig geschuldete Leistung, als in eienm Arbeistverhältnis beinhaltet, z.B. Werkvertrag.
Dementsprechend spielt das ganze Mini-Job Thema mit 556 €/Monat keine Rolle.
Darüber hinaus kann man zwar meiens Wissens nach bei dem gleichen Arbeitgeber einen Minijob und einen Sozialversicherungspflichtigen Job haben, aber meines Wissens nach nicht für die gleiche Tätigkeit. Hier lasse ich mich gerne korrigieren..