Fernseher Defekt , Garantie bei Media Markt? Frage?

3 Antworten

Glück, dass es ein guter Freund war, denn Garantie und Gewährleistung (vorallem die Garantie) gilt nur für den Erstkäufer. Aber bei einer anonymen Quittung vom MM kann man das ja kaum dem Kunden andichten. (Anders bei Rechnungen auf den Namen des Erstkäufers, Internet z.B.)

Wenn aufnehmen auf Festplatten/USB-Sticks bzw. Datenträgern nicht geht, aber abspielen schon, hat es oftmals damit zu tun, dass die Datenträger nicht im TV selber formatiert sind. Denn viele (alle?) Hersteller wie z.B. LG wollen sich nicht mit den Sendern anlegen. Denn auf einem FAT etc. Datenträger gespeicherte Daten könnten ja überall ausgelesen werden, also kopiert werden. Demnach sollte man immer nur Datenträger nehmen, die man im TV auch formatiert hat. (Dann hat man ggf. ein Dateisystem vom TV-Hersteller, was man nirgens auslesen kann, am PC meine ich)

Was die Streifen usw. angeht, kann ich nichts zu sagen.

ABER: Nach dreimaligem Reparaturversuch hast Du das Recht das GELD WIEDER ZU BEKOMMEN. WICHTIG! :-)

Mach es und hole Dir einen neuen.

Also Rechnung ist auf den Namen meines guten Freundes ( ich find es ist doch eigentlich egal wer den Fernseher gekauft hat oder nicht weil die Seriennummer auf der Rechnung steht somit gehört die Rechnung zum Fernseher ) . Ich hab auf meiner Festplatte 2 Patitionen ( 1 Partition im Fernseher Formatiert, 2 Partition FAT32 ) die Festplatte ging ja ohne Probleme bevor der Fernseher zum Media Markt gekommen ist. Hab dann eine andere Festplatte genommen und im Fernseher komplett formatiert und es ging trotzdem nicht mit dem Aufnehmen.

Würde ihn ja wieder einschicken im Media Markt weil er Neustartet im laufenden Betrieb war bis jetzt 2 Mal, aber am ende finden sie nichts und ich darf zahlen. Auf dem 2ten Zettel stand: Letztmalige kostenlose Kulanzüberprüfung.

HPausDinNRW  10.04.2015, 23:09

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Auch zwei Partitionen können der Grund sein. (Wenn nicht komplett formatiert im TV)

Und nein, die Rechte bei der gesetzlichen Gewährleistung und bei der freiwilligen Garantie vorallem, gelten nur für den ERSTKÄUFER. Das ist nunmal so geregelt bzw. immer von den Herstellern in ihren Garantiebedingungen (frei formulierbar!) geregelt. Wenn die da schreiben "keine Garantie, sowas gibts bei uns nicht", dann ist das so. Daher ist die Gewährleistung ggü. dem Verkäufer auch die erste Wahl, was ja ggü. MM auch gemacht wurde.

Und nochmal: Nach dreimaligem Reparaturversuch kann man Wandeln, also Geld zurück oder neues Gerät. MACH ES!

"Freiwillige Kulanz" ist ehrlich gesagt ein Witz, die sind verpflichtet zu reparieren, einzuschicken oder eben für Ersatz oder Geld zurück zu sorgen. Geld nur nicht sofort, daher das mit drei Reparaturversuchen, dann ist schluss und der Kunde muss sich das nicht mehr gefallen lassen. (nur auf Gewährleistung bezogen, gesetzlich, nicht freiwillig)

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Hab ein schreibfehler: Es ist ein Samsung UE46F5370SSX