Sorry?!?

Wenn jemand nicht fotografiert bzw. gefilmt werden möchte, dann ist das das Recht eines jeden Menschen und das hat auch gesetzlich respektiert zu werden, wenn Du also 14+ bist, kannste "verklagt werden"! (zivilrechtlich wohlgemerkt, sofern Du den Unterschied zum Strafrecht kennst :-) )

Und was alles schon mit Bildern und Videos im Netz angestellt wird, wie sie sich virusartig unter den Smartphones und im Netz via Mail und Messenger verbeiten und was dann irgendjemand damit anstellt und das alles (Verbreitung) auch nicht mehr (NIE MEHR!) aufzuhalten ist...

...das ist Dir doch wohl klar?!

Habt Ihr im Unterricht nicht das Fach "Medienkompetenz"?

Die Blagen von heute werden es später noch bereuhen, was sie alles in Ihrer Kindheit im Netz getrieben haben und auch noch in 30+ Jahren abrufbar ist.

Ich bin übrigens fast vierzig und war schon online mit 12 Jahren. Ich habe damals schon auf meine Privatsphäre aufgepasst, da gab es noch gar kein World-Wide-Web (WWW, keine bunte Grafiken und einfache Links, die es jedem Anfänger leicht machen, wie heute, das Netz zu "bedienen")

...zur Antwort

Meinst Du, wir könnten Dir via Text die Lenkpunkte für jede individuelle Parklücke irgendwie aufzeigen?

Das muss man in der Fahrschule lernen, wo man bei den Maßen des Fahrzeuges (jedes hat andere) und Wendekreis/Lenkeinschlagswinkel des jeweiligen Fahrzeuges usw., dann wie weit ausholen muss und wann man einlenken muss.

Es gibt beim rückwärts Einparken zwar einige Regeln, aber die sind auch für die Tonne, von wegen bis zum Spiegel des Vodermanns und all so Kram.

Das musst Du schon in der Fahrschule oder auf dem "Idiotenhügel" ausreichend gelernt haben. Denn alle Verkehrsteilnehmer, inkls. Fußgänger und Radfahrer wollen nur Autofahrer haben, die es auch können. Darum sind ja leider auch die meisten Unfälle bei den Fahranfängern zu verzeichnen und die Versicherungsbeiträge daher so hoch.

Also ab heute und morgen zum "Idiotenhügel", musst nur noch einen Fahrer mit Auto haben :-) (und Kleingeld)

...zur Antwort

Er meldet sich via Steam eigentlich mit seinen Zugangsdaten an, die Grundsoftware sollte immer dieselbe sein. Sicher kann man sich da aber nicht sein. Probiert es doch einfach mit der Kopie auf CD/DVD/HD/whatever :) Bei Steam anmelden muss er sich so oder so. Da entscheidet sich dann, ob er gekauft hat oder nicht.

...zur Antwort

Üblich ist so ausländerfeindlicher Schwachsinn überhaupt nicht!

Aber der Hauseigentümer kann nunmal bestimmen, wen er zur Miete nimmt. Punkt. Da kann man nicht dran rütteln. :-)

Doch seine Aussagen, sollte man sie beweisen können, könnte man in einem Verfahren verwenden, aber das lohnt nicht, also Finger weg von so ***.

...zur Antwort

Gemäß § 199 Abs. 1 BGB beginnt die dreijährige Verjährungsfrist am Ende des Jahres, wo der Betrag offen stand, also das Jahr vor 10 Jahren (welches auch immer) und dann zum Ende des dritten Jahres.

Wenn zwischenzeitlich jedoch Mahnungen eingingen, verändert sich die Rechtslage natürlich.

Da aber nur Deine Tochter Dir was erzählt, der würde das Geld haben wollen, zumal nach 10 Jahren, gehe ich davon aus, dass Dir Deine Tochter einen Bären aufbinden will. Der Fahrschullehrer hätte schon LÄNGST vor 10 Jahren rumgemosert, wo das Geld bliebe.

Lass Dir mal von Deiner Tochter irgendwas (beweiskräftiges, keine Emails oder gefakten Brief) zeigen, wo diese Forderung jetzt aktuell vom Fahrschullehrer aufgestellt wird.

Oder noch besser: Sag Deiner Tochter, Du wirst mit dem Fahrschullehrer mal selber sprechen und das klären wollen. Sie wird dann ruck zuck einknicken :)

Kein wirtschaftliches denkendes Unternehmen vergisst eine Rechnung in solch einer Höhe über 10 Jahre und selbst wenn, haben die Pech gehabt. Sofern die nicht nachweisen können, regelmäßig gemahnt zu haben! Ohne Nachweis von Mahnungen -> Verjährungsfrist

...zur Antwort

Leeren Bildschirm habe ich auch gerade (Android 5) nicht gefunden, aber gehe doch einfach hin und benutze ein Bildbearbeitungsprogramm, starte ein 800x600 Bild (neues Fenster also) und fülle es mit Deiner Wunschfarbe auf. Speichern, aufs Smartphone hochladen und dann als Hintergrund verwenden.

Fand jetzt auch keine Möglichkeit auf die Schnelle, eine Farbe als Hintergrund direkt im Smartphone auszuwählen.

...zur Antwort

Nochmal in Kurzform, weil Manche ja kein Bock haben längere Texte zu lesen, zumal die Querelen mit einem gewissen User...

1. Irgendwann 2015 (hoffentlich) bekamst Du persönlich den Bewerbungskostenantrag, ab dem Zeitpunkt gilt dieser für das Jahr 2015 und alle Bewerbungen ab diesem Zeitpunkt im Kalenderjahr.

2. Vor 8 Wochen hast Du Deine Arbeit aufgenommen.

3. Vor 6 Wochen hast Du den ausgefüllten Dir persönlich damals überreichten Antrag (noch nicht ausgefüllt) abgegeben. Hoffentlich mit Beweis, Eingangsstempel etc.

4. Die Bearbeitungszeit ist sehr hoch, vorallem wo jetzt alles dem Vieraugenprinzip unterliegt, also zwei Mitarbeiter müssen jeden Antrag Abzeichnen, nicht mehr nur einer.

5. Du kannst noch im NOVMBER 2015 diesen Antrag abgeben, sofern die Bewerbungskosten zwischen Antragüberreichung 2015 irgendwann und Arbeitsaufnahme vor 8 Wochen liegen.

6. Der Antrag damals (im Jahre 2015 irgendwann) ist nicht gültig für Bewerbungskosten, die Dir nach der Arbeitsaufnahme noch entstehen könnten, weil Du vielleicht die Arbeit (hoffentlich nicht) verlierst. Dafür benötigst Du sofort einen neuen Antrag, damit das im System steht, DER ZEITPUNKT zählt. :-)

Die Rückgabe ist nur zur letztlichen Bearbeitung notwendig, hat keinen Einfluss auf das "Übergabedatum" des eigentlichen (noch leeren) Antrages, der Dir Anfang 2015 überreicht wurde. Den kannst Du ja erst wieder einreichen, wenn Du die Bewerbungen geschrieben hast.

...zur Antwort

Und zu welcher Frage soll diese Feststellung passen? Lesen hilft: "Den Antrag auf Übernahme der Kosten, hat mir meine Sachbearbeiterin am ersten Tag meiner Arbeitssuche gleich mitgegeben! Jetzt bin ich seit 8 Wochen wieder arbeiten! Vor 6 Wochen hab ich den Antrag ausgefüllt und verschickt (mit Nachweisen) und hatte 80€ Rückerstattung errechnet!"

@imager671:

Sorry, Du liegst vollkommen falsch.

Der Antrag, den man mitbekommt, der ist kein leeres Formular, sondern ist vom Sachbearbeiter bereits mit einem DATUM versehen, dieses gilt als Beginn der Zeit für Erstattungsansprüche.

Aber nur bis zur nächsten Arbeitsaufnahme.

Kannst Du noch so sehr das SGB unrichtig aufzählen, so ist es, nicht anders.

Es ist kein Formular ohne jegliche personalisierten Angaben, sondern auf den Leistungsbezieher bezogen (Angaben) und mit einem Datum versehen. Anders wird der nicht überreicht, außer man druckt ihn sich online aus, dann hat man nur ein rohes Formular ohne Rechtsbindung, weil das Jobcenter ja noch nicht Bescheid weiß.

Genauso sind Reisekostenanträge gültig ab dem Zeitpunkt, wo man sie z.B. telefonisch ankündigt. Ich würde also heute zu einer Bewerbung fahren müssen, kann schriftlich oder vor Ort nichts mehr erreichen, rufe daher an und damit steht es im Computer des Jobcenters, also kriegt man die Reisekosten ab dem Anrufzeitpunkt erstattet.

Ich rede von Tatsachen, die ich selber ganz oft erlebt habe am eigenen Leib und das ist auch gesetzlich so geregelt.

Punkt

...zur Antwort

Strafbar = Straftat, also das bestimmt nicht! :)

Wenn man die Wärmedämmung oder sonstwas, was ggf. vorgeschrieben ist, nicht einbaut, kann man dazu verpflichtet werden, diese nachzurüsten oder muß einen Baustopp einlegen oder dergleichen, aber eine Straftat ist das ganz sicher nicht.

Und Regenerative Energien einbauen hängt nunmal auch vom eigenen Geldbeutel ab. Es kann keiner dazu verpflichtet werden, Solaranlagen oder Wasserrecyclinganlagen in sein Haus einzubauen. Die Wärmedämmung ist dabei nichts, was unter Regenerative Energien fällt.

...zur Antwort

Das ist schwer so zu sagen.

Es könnte sein, dass das Spiel nicht Windows 7 kompatibel ist.

Google Suche: "spiel installieren windows 7 nicht kompatibel" (ohne Anführungszeichen!!!)

Führt zu folgendem Link (unter anderem..) :

Ausführen von älteren Programmen in dieser Version von Windows

http://windows.microsoft.com/de-de/windows/make-older-programs-run#1TC=windows-7

Also einfach mal an die Kompatibilitätseinstellungen vagen.

...zur Antwort

1. Wenn schon eine Versicherung für das alte Gerät bestand, gilt diese NUR für dieses Gerät, oder Anderes ist in den Bedingungen der Versicherung erklärt, was aber unwahrscheinlich ist. (Vorher ein 100 Euro Smartphone und nun ein 700 EUR IPhone = Versicherung wäre schön doof...)

2. Versicherungen sind meistens nur abschließbar, bei Vertragsbegin, bzw. beim Kauf direkt. Vom Nutzen ganz zu schweigen (würde ich NIE abschließen!), ist das also schon für Dich vorbei.

3. Eine externe Versicherung kann man natürlich jederzeit abschließen, wie als würdest Du irgendwann nach Einzug, 10 Jahre später, Dir erst eine Hausratsversicherung besorgen.

...zur Antwort

Du hast Dich gegenüber Deinem Provider als Vielnutzer (Poweruser) geoutet und nun bestraft der Dich mit langsamer Verbindung!

GRINS.. NEIN!

Man, Youtube ist manchmal langsam, die geben zum einen manchen Videos nicht den vollen Speed (Verteilung derer Kapazitäten!) und zum anderen waren vielleicht auch zu viele gerade on auf Youtube.

...zur Antwort

Wie die anderen schon schrieben, alle Menschen (naja, fast alle) kennen Mitleid und ich bin Atheist, also ich glaube nur an die Naturgesetze und nicht an komische Götter, Jesus und in 7 Tagen wurde die Welt erschaffen und so Humbug :) (sorry, aber das kann ja kaum sein)

...zur Antwort

Einfach so darfst Du das schonmal gar nicht.

Und eine Antwort kann Dir nur die Firma Lego geben, wir sicher nicht. :)

...zur Antwort

Dann kriegt Ihr höchstwahrscheinlich keines.

Wohlgeld muss anhand der Einkünfte geprüft werden.

Das kann nur Euer Amt machen und nicht wir.

Wenn Du VZ arbeitest - kommt natürlich auf Deinen Lohn an - und noch Geld vom Amt für die Frau da ist, dann wird das mit Wohlgeld wahrscheinlich nichts. Aber man kann es ja probieren. (Dort, nur die können das berechnen und hängt vom Wohnort usw. ab)

...zur Antwort

Sieht aus wie ein Schmutzradierer, die kenne ich aber nur in weiß, gibts öfter bei Aldi und sonst bei vielen Geschäften auch, auch in 1-Euro Läden usw. Damit kriegt man Edding und Co vom z.B. Türrahmen oder Fensterrahmen (Plastik) ab, aber auch auf Tapete kann man vieles (vorsichtig) komplett entfernen. Teuer sind die nicht, eher nachgeschmissen :)

...zur Antwort