Fehlerhafter Bauantrag EFH?
Folgendes:
Ein Ingenieurbüro hat ein Bauantrag für den Bau eines EFHs beim Bauamt eingereicht und der Bauantrag wurde genehmigt. Es handelt sich um ein kompliziertes Grundstück mit Hanglage etc. Der Bauherr hat ein öffentlich Bestellen Vermessungsingenieurbüro damit beauftragt, dass die das Gebäude abstecken und zumindest eine Höhe nach NN an einer Gebäudeecke vom nahegelegenen Gulli übertragen. Jetzt hat sich herausgestellt, dass die im Bauantrag angegebenen Höhen vorne und hinten nicht passen. Zumindest an der einen vom Vermessungsbüro übertragenen Höhe haben wir schon zum Bauantrag eine Differenz von 1,5 Metern, dass das Gelände höher liegt. Ergo Baustopp, ansonsten läge das EFH ja 1,5 mit dem First etc.höher als im Bauantrag. Dem Büro, welches den Baantrag gemacht hat, ist es "scheißegal" dass seine Maße nicht passen. Kann man dem Bauamt einen Hinweis geben, dass der Bauantrag auf einer falschen Grundlage beruht, somit dass der Bauantrag ungültig wird und das Ingenieurbüro dem Bauherren einen neuen erfolgreichen Bauantrag schuldet auf seine Kosten? Es liegt ja ein Plan von dem öffentlich bestellten Vermessungsbüro vor, welchen man dem Bauamt schicken könnte. Ansonsten muss der Bauherr das Gelände jetzt auf seine eigenen Kosten vernünftig ausmessen lassen und den Bauantrag verändern lassen.
1 Antwort
Ich weiß es nicht - zugegeben. Aber das schreit doch nach einem Anwalt. Und ich frage mich, wieso es sich ein Ingenieusbüro leisten kann, solchen Murcks zu machen! Und das dann auch noch als "scheißegal" zu empfinden!
Was ich mich frage: Gibt es da sowas wie eine Aufsicht, die sich solcher Büros annimmt? Wie viele Sachen von denen sollen denn noch genehmigt werden in Zukunft?
Ich mein: So kann ich auch arbeiten - ohne jegliche Kompetenz.
Macht Euch bitte an gegebener Stelle schlau - nicht im Internet. Es geht hier um ein paar Kröten mehr als nur Peanuts!