Fake-Urkunde für "sich selbst" erstellen?

3 Antworten

Wenn es eindeutig erkennbar ist, dass es eine Spaßurkunde ist: Ja! Bei einer Originalgetreuen wird es schwierig; würde ich nicht machen. Nicht verboten, aber wer weiß, was im Laufe der Jahre damit passiert.

Für dich selber darfst du machen was du willst.

Du darfst eine solche Fälschung lediglich nicht zur Täuschung im Rechtsverkehr verwenden.

Eine Phantasierurkunde für dich selbst, darfst du dir ausstellen.