Fake Schuh Verkauf ausversehen?


22.12.2023, 15:26

(bin auch bereit den Kunden das volle Betrag zurück zu zahlen)

3 Antworten

Der Käufer kann die Erfüllung des geschlossenen Kaufvertrages (Original liefern oder geldlichen Ersatz leisten) zivilrechtlich gegen Dich durchsetzen, wenn er es darauf anlegt. Da zahlst Du dann mehr wie den vereinbarten Kaufpreis.

Verkaufsplattformen im Netz verbieten in ihren AGB den Handel mit gefälschter Ware. Daher sollte man auch nur Dinge zum Verkauf anbieten deren Herkunft aus autorisierten Quellen belegbar ist.

Woher ich das weiß:Hobby – Begleite das Thema Sneaker/Schuhe seit über 12 Jahren bei GF
(bin auch bereit den Kunden das volle Betrag zurück zu zahlen)

Das musst Du sogar.

Und sei froh, wenn der Käufer keinen echten Schuh von Dir einfordert, das wäre nämlich sein gutes Recht.

Man verkauft keine Fakes aus Versehen. Erstatte dem Kaeufer sofort das Geld und entschuldige dich.