Fake Klamotten?

1 Antwort

Wenn Du z.b. über eBay / oder Kleinanzeigenportalen kaufst, dann hast diverse Möglichkeiten gegen den Verkäufer vorzugehen.

In den AGB untersagen die Betreiber bereits den Verkauf von gefälschter Ware über die Plattform. Da muß man nicht unbedingt nachfragen - hat dann aber in Bezug auf das Delikt Betrug eine Bedeutung.

Als Käufer bestehe ich in solchen Fällen auf Erfüllung des über die Plattform geschlossenen Kaufvertrages. Bedeutet der Verkäufer hat Originalware zu liefern oder geldlichen Ersatz zu leisten

https://www.giga.de/unternehmen/ebay/tipps/amazon-ebay-und-co.-gefaelschte-ware-gekauft-was-tun/

Daneben hast Du die Möglichkeit die Sache zur Anzeige zu bringen.

https://dejure.org/gesetze/MarkenG/143.html

Strebst Du eine Lösung über den Plattformbetreiber an, dann läuft das i.d.R. darauf hinaus das der Verkäufer Dir lediglich den Kaufpreis erstattet

https://themen.kleinanzeigen.de/hilfe/probleme-mit-kaufer-und-verkaufer/SNAD/

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Beratung von Markenrechtsvertretern - Modebranche