Fahrzeugausweis Lkw Berechnungen

2 Antworten

Das Gesamtgewicht errechnet sich beim Gliederzug aus der Addition beider einzelnen Gesamtgewichte. Die Zuladung errechnet sich durch Subtraktion von Leergewicht von Gesamtgewicht.

Aber Vorsicht: Liegt das errechnete technisch mögliche Gesamtgewicht über dem maximal zulässigen Gesamtgewicht lt. nationalen Gesetzen, so ist mit den maximal erlaubten Gewichten zu rechnen und auf Nutzlast zu verzichten.

Bei Sattelzug errechnet sich das Gesamtgewicht aus der Addition von den Gesamtgewichten von Zugmaschine und Sattelkraftanhänger. Beim Sattelkraftfahrzeug muss aber noch die zugelassene Aufliegelast abgezogen werden.

Auch hier wieder: Wird Technisch der Wert des Gesetzlichen überschritten so ist auf Nutzlast zu verzichten und der gesetzliche Wert einzuhalten.

hallo

ganz einfach , in den papieren , steht leergewicht und zul gesamtgewicht , die differenz ist die zuladung

gruss

RainerB76  18.01.2014, 11:16

Was ist denn mit der Sattellast, die erheblich zur Berechnung beiträgt...? Beim Sattelkraftfahrzeug überlagern sich ja die beiden Angaben von Zugmaschine und Trailer... So einfach ist es auch wieder nicht...

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