Facebook verkauf?

5 Antworten

Wenn die gewerblich verkauft wurden kannst du sie zurück schicken. Beim Privatkauf wird es schwieriger, da würde sich die Mühe wohl nicht lohnen.


Rossaaaa 
Beitragsersteller
 23.01.2025, 16:02

Leider privat bei Facebook

Danke für Antwort

Was versprichst du dir von einer Anzeige? Sprich mit dem Verkäufer, wenn es ein Privatverkauf war, und versuche, den Preis herunter zu handeln, was du gut mit den entstehenden Reinigungskosten zu begründen ist, ansonsten biete Ware gegen Geld zurück an. Bei einem gewerblichen Händler kannst du innerhalb von 14 Tagen vom Kauf zurücktreten Wenn ihr euch nicht einigen könnt, steht dir der Rechtsweg offen, dann solltest du aber einen Anwalt einschalten.


Rossaaaa 
Beitragsersteller
 23.01.2025, 16:06

Sie will nicht das Geld leider zurück geben und sagt das sie nichts von dem wusste das es ihre Kollegin ihre Kleidung war und sie es einfach so verschickt hat

Purzeline542  23.01.2025, 16:13
@Rossaaaa

Trotzdem ist sie dafür verantwortlich, was sie verschickt. Verkauft sie noch mehr Sachen? Manche "Privatverkäufer" sind gar keine, sie wollen nur die Steuern sparen und Verbrauchserrechte umgehen, recherchiere doch mal weiter. Hast du Anhaltspunkte für gewerbliches Handeln, kannst du sie mal darauf ansprechen.. Du kannst dann auch vorsichtig versuchen, mit dem Rechtsweg (oder der Anzeige beim Finanzamt) zu drohen. Ansonsten, wie schon geschrieben, schalte einen Anwalt ein, manch einer wird nach einem Anwaltsschreiben rasch etwas zugänglicher...

Kommt darauf an.

Bei Gewerblich als Neuware verkauft würde ich das direkt reklamieren, eine Anzeige halte ich da für übertrieben.

Bei Gewerblich als Gebrauchtware verkauft, kannst du wenig machen, kleine Gebrauchsspuren die evtl. auch übersehen worden sein können musst du hinnehmen.

Bei Kauf von Privat als Gebraucht, kannst du eigentlich nichts machen, ausser es ist ein arglistiger Magel der dazu führt das die Ware praktisch so gut wie unbrauchbar ist. Kleinere Mängel musst du hinnehmen.

Anzeige? Anwalt?

Du hast auf einer ungesicherten Plattform etwas gekauft, ohne es vorher anzuschauen. Das verschafft dir keine einklagbaren Rechte. Eine Straftat ist das unsoziale Verhalten des Verkäufers auch nicht.

Hast du mit der Verkäuferin verhandelt, ob sie den Kauf rückgängig macht? Was kam dabei heraus?


Rossaaaa 
Beitragsersteller
 23.01.2025, 16:04

Ja sie will aber nicht das Geld zurücküberweisen und sagt das sie von dem nicht wusste

mjutu  23.01.2025, 16:07
@Rossaaaa

Okay, du hast also schon die Möglichkeit der Kommunikation genutzt. Sehr gut. Das war dann aber wohl schon das Maximum der Möglichkeiten. Einen Anwalt zu beauftragen wird teuer, aber manchmal wirken deren Schreiben sehr beeindruckend, auch wenn sie keinerlei rechtliche Handhabe haben. Die Verkäuferin kann aber mit den Schultern zucken und antworten, dass sie der Klage gelassen entgegenblickt.

Ich gehe davon aus, dass du Lehrgeld für die Erkenntnis bezahlt hast, dass private Käufe auf Facebook eine riskante Idee sind.

Rossaaaa 
Beitragsersteller
 23.01.2025, 16:09
@mjutu

Nein das schon nicht aber ich rege mich auch nicht auf ich dachte schon wen sowas passiert dann ist es so ich dachte ich Frage einfach mal nur nach aber danke für die antwort

mjutu  23.01.2025, 16:24
@Rossaaaa

Gerne.

Bemerkung: Das Lesen von Texten ohne Satzzeichen ist unbequem, denn ich muss spekulieren und mehrfach lesen. Dir spart das ein paar Sekundenbruchteile beim Tippen und ich brauche dafür doppelt so lange beim Lesen.

Facebook ist nun wirklich keine Handelsplattform. Wenn du meinst da was machen zu müssen, dann musst du dir einen Anwalt nehmen, das ist Zivilrecht.


Rossaaaa 
Beitragsersteller
 23.01.2025, 16:01

Oke danke dir