Ex Mann holt seine Sachen nicht ab?
Hallo, ich habe vor ca. 3 Monaten mich mit einem Mann kennengelernt. Die Beziehung hielt nur gute 2 Monate an und ist leider von seiner Seite aus im unnötigen im bösen Auseinander gegangen. 2-3 Tage nach unserer Trennung ist er schon mit einer neuen Frau, auf mehrmaliger Anfrage, was mit seinen Sachen ist und ob er sie abholt, hat er mich blockiert, sowohl Privat als auch auf seiner Arbeitsnummer.
Er hat hier ein iPhone 14 und eine Watch hinterlassen (Die er mir aber geschenkt hat, laut seinen eigenen Aussagen in der Beziehung also das dies wirklich für mich ist)
und einen riesengroßen Fernseher von Samsung, hier war aber nie die Rede das er den schenkt sondern einfach das er hier Fernsehen kann. Eine Tasche mit Klamotten liegt auch hier.
Durch das blockieren, könnte man annehmen das er die Sachen nicht mehr möchte oder es ihm egal ist oder? Meine Befürchtung ist aber, angenommen ich tue die Tasche ins Rote Kreuz und den Fernseher verkaufen, da ich selber kein Fernsehen schaue, dass er irgendwann angetanzt kommt und die Sachen doch aufeinmal möchte? Wie lange soll ich warten und was soll ich tun? Kann er auch das vergebliche Geschenk wieder zurück wollen? Es ist bloß eine Frechheit mich überall zu blockieren, wie ein Kind, man könnte doch normal etwas ausmachen. Ich weiß bloß nicht was er für ein Mensch ist und ich weiß nicht inwieweit er dann geht, dass er dann wirklich mal ohne Vorwand vorbei geschneit kommt. Was aber eigentlich auch eine Frechheit wäre.
Was sagt ihr, wie würdet ihr das sehen mit den blockieren und was ich mit den Sachen machen soll? Danke für jede hilfreiche Antwort.
3 Antworten
Das Eigentumsrecht an einer Sache verjährt nicht, also hättet ihr egal wie lange die Gitarre bei euch gestanden ist, in keinem Fall das Recht gehabt diese einfach wegzuwerfen. Rechtskonform wäre es gewesen, wenn ihr der damaligen Freundin den Umstand, dass ihre Gitarre noch bei euch steht angezeigt hättet. Hätte sie diese nicht geholt, wäre eine Besitzstörungsklage nach § 339 ABGB gegen die damalige Freundin einzubringen gewesen. Selbsthilfe nach §§ 19, 344 ABGB kommt nicht in Betracht, denn diese ist nur dann erlaubt, wenn dem Gestörten ein Nachteil droht und er sich deshalb nicht des ordentlichen Rechtsweges bedienen kann.
Um das ganze Überkorrekt zu betrachten,..
Ich würde einen Brief schreiben mit der Auflistung der Sachen die noch bei dir sind. Ich würde ihn zur Abholung auffordern und ein konkretes Datum setzen.
Der Brief sollte auf jeden Fall nachvollziehbar verschickt werden. Am besten holst du dir auch eine Empfangsbestätigung ein.
Ich würde ihm weiter androhen, die Sachen zu verkaufen, wenn sie nicht abgeholt werden.
Ob das rechtlich alles okay ist kann ich aber nicht sagen, da solltest du dir vielleicht Hilfe von professioneller Seite holen und einen Anwalt konsultieren.
Ich würde ihm schreiben, dass ich ihm bis zu einem bestimmten Datum seine Sachen bereit halte, und diese dann dem Roten Kreuz schenke, wenn er sie nicht holt.
Am besten eine Email oder ein Einschreibebrief, wo Du nachweisen kannst, dass Du das geschickt hast.
Bei so einem Typen würde ich alles ratzeputz verschenken und/oder verkaufen. Ohne mir auch nur irgend welche Gedanken zu machen. Kommt er eines Tages an, dann hört er von mir nur "verpiss Dich".
Email habe ich leider nicht und sonst hat er mich überall blockiert. Das einzige was ich nachweisen kann ist, eine Nachricht über Whatsapp „Diesen Sonntag um 12 holst du deine Sachen ab“, ich glaube aber da stand nicht was ich sonst damit machen werde. Wie gesagt, ich wurde blockiert leider