Ersthelfer Kurs für Arbeit nur in Deutschland absolviert gültig?

2 Antworten

§26 Abs. 2 der DGUV Vorschrift 1 regelt, wer in Deutschland als betrieblicher Ersthelfer eingesetzt werden darf.

Und darin wird definiert, dass die Ausbildung bei einer von der Berufsgenossenschaft für die Ausbildung zur Ersten Hilfe ermächtigten Stelle erfolgen muss.

mit einem Betriebsschularzt aus dem Ausland der mir EU-einheitliche Auffrischen schult.

Das mag noch so EU-konform sein. Wenn der Arzt als Ausbilder im EU-Ausland tätig ist und keine Niederlassung in Deutschland betreibt, dann wird er weder von der Berufsgenossenschaft noch von der DGUV für die Ausbildung ermächtigt sein und somit sind die Zertifikate für die BG bzw. die DGUV und somit für den Betrieb für den Einsatz als Ersthelfer im Unternehmen nicht ausreichend.

wenn du das für den Arbeitgeber brauchst, das macht die Firma solche Seminare selbst, weil sie müßen das Nachweisen das eine bestimmte Anzahl an Mitarbeitern in der Ersten Hilfe ausgebildet sind, und da nützt es nichts den Schein vorzulegen den man mal vor Jahren für den Führerschein gemacht hat.

oder was meinst du mit deiner Frage


Sixsay44 
Fragesteller
 13.02.2024, 22:11

Nein, meine Motivation ist diesen Kurs aktuell zu haben bei Nachfrage. Einsatzfähig ab ersten Tag sein. Würde gerne meinen Sicherheitspass pimpen mit einem Betriebsschularzt aus dem Ausland der mir EU-einheitliche Auffrischen schult. Deine Antwort geht am Thema vorbei, danke für dein Beitrag

Kurz: zählt im Ausland erworbener Ersthelfer Nachweis?

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