Erste Schritte nach trennung?
Wir haben gemeinsam beschlossen uns zu trennen.
Das erste wird sein das ich mir ein eigenes Konto machen werde. Habe aber null Rücklagen(minus auf dem Konto) und verdiene nur Mindestlohn.
Was kann ich jetzt alles beantragen, wenn er auszieht steht in den Sternen.
Ich hab null Plan was jetzt möglich ist.
Ich hab Angst mit meine zwei Kindern ohne Geld dazustehen.
Ich denke auch das es hier nicht so toll ablaufen wird ,da er schon immer sagt er wird mir keinen Unterhalt zahlen, wird sich mit den Stunden runter setzten lassen oder arbeitslos machen das ich kein Geld bekomme.
5 Antworten
So einfach ist das nicht, wie er sich das vorstellt.
Stunden runter setzen um sich vor dem Unterhalt drücken zu können?! Nein, das kann er nicht machen. Er ist verpflichtet (und da wird ihm auch der Richter sagen), dass er voll zum Unterhalt verpflichtet ist und nicht einen auf "lau" machen kann.
Wende dich an einen Anwalt (den brauchst du sowieso) und der fordert dann den Unterhalt von ihm ein.
Er kann dir auch sagen, wo du öffentliche Gelder bekommst.
Dann wende dich an das Jugendamt bzw JC. Die schreiben den Vater schon an, dass er Unterhalt zahlen muss und diesen auch nicht reduzieren kann.
Dein Mindestlohn kannst du mit dem Bürgergeld aufstocken. Dafür musst du an Job Center dich wenden. Es ist auch möglich, dass auch die Miete + Nebenkosten übernommen werden. Wegen des Unterhaltes für die Kinder kannst du dich beim Jugendamt erkundigen, wenn der Vater nicht zahlt.
Wenn er einfach nur auszieht, kannst du erst mal nichts beantragen.
Such dir als erstes einen darauf spezialisierten Scheidungsanwalt und lasse dich beraten.
Wir sind nicht verheiratet und ich kann ja schlecht ohne Geld dastehen
Du musst den Vater zur regelmäßigen Unterhaltszahlung (am besten lt. Düsseldorfer Tabelle) auffordern. Geht im Laufe des Monats keine Zahlung, oder keine ausreichende, ein, dann beantragst du Unterhaltsvorschuss ab Monat der Antragstellung. Im selben Zeitraum beantragst du Wohngeld. Wohngeld kann noch nicht abschließend berechnet werden, da die Bescheide über den Unterhaltsvorschuss noch nicht vorliegen. Aber du hast erst einmal die Frist gewahrt, das ist wichtig.
Der erste Schritt ist eine anwaltliche Beratung. Glaube mir, das lohnt sich.
Ich habe kein Geld für einen Anwalt und auch keine Rechtschutzversicherung