Elternhaus Reparatur?

2 Antworten

Wenn die Geschwister das Haus dann gemeinsam erben, müssen sie gar nichts machen. Dann müssen die Geschwister sich hinterher einigen: einer übenimmt und zahlt den anderen zum Verkehrswert aus (da fliesst in die wertsteigerung ja auch die Renovierung ein) oder es wird verkauft und geteilt.

Investiert ein Kind mehr als das andere, dann sollten die Eltern einen Vertrag mit jedem Kind machen über die Höhe, die jedes Kind investiert hat. Dann im Testament aufnehmen, daß beide zunächst (beim Verkauf) ihren Investitionsbetrag wiederbekommen, dann erst geteilt wird.

Wenn eines übernimmt, bekommt das andere dann 50% der Investitionen raus, da ja nur 50% Erbe.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Eigentümer des Hauses- sind die Eitern? Alle Kinder der Eltern teilen sich nun anfallende Reparaturkosten gerecht unter sich auf - da es sich die Eltern nicht leisten können? Sofern die Eltern kein Testament haben und exakt diese Kinder das Haus einmal erben werden- nichts.

Das Geld welches die Geschwister heute investieren, kommt als Erbmasse später wieder zurück.

Alternativ stellen die Eltern den Kindern einen Schuldschein über die geleistete Zahlung aus.

Für weitere Ideen- wäre etwas mehr Hintergrund sinnvoll.