Elterngeld und Elternzeit?

3 Antworten

den Antrag auf Elterngeld kann man wirklich erst nach der Geburt stellen. Aber vorher ruhig schon den Antrag besorgen und ausfüllen, was man ausfüllen kann. Dann muss nur noch das Geburtsdatum rein und los geht´s. Was die Elternzeit angeht: auf JEDEN Fall sollte dein Freund das mit seinem Arbeitgeber vorher klären. Wie sie das dann schriftlich festhalten müssen die miteinander ausmachen. Aber der Arbeitgeber sollte schon bescheid wissen. Ich glaub, man ist sogar verpflichtet, das ne gewisse Zeit vorher anzumelden.

Für deine Berechnung des Elterngeldes musst du dein Einkommen der letzten 12 Monate nehmen - das wird dann bei dir ALG1 sein. Ich weiß nicht, wie hoch das liegt, aber den Basissatz bekommst du auf jeden Fall. Das sind 300 Euro monatlich.

bei der letzten Fragen muss ich leider passen.

Ich wünsche euch alles Gute!


dianamarcel 
Beitragsersteller
 21.02.2014, 10:51

danke für deine hilfe

0

1) Möchte dein Freund ab Geburt zuhause bleiben, ist er zu spät dran! Elternzeit ist spätestens 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit anzumelden. Beim Mann, wenn er ab Geburt Elternzeit machen möchte, 7 Wochen vor dem errechneten Termin.

(wenn der AG einverstanden ist, kann er trotzdem ab Geburt gehen, aber das würd ich mir schriftlich geben lassen)

Elterngeld für diese Elternzeit kann erst nach der Geburt beantragt werden.

2) Es bleibt bei dem Einkommen der letzten 12 Kalendermonate vor dem Mutterschutz. ALG1 wird dabei mit null Euro berechnet und zieht den Schnitt deutlich nach unten. Relevant bei dir (sofern du nicht schwangerschaftsbedingt krank geschrieben warst): Feb 2013 bis Jan 2014.

3) Versteh nicht, warum du von seinem Gehalt was abziehen solltest. Wofür? Unterhalt für dich? Zur Berechnung seines Elterngeldes?


dianamarcel 
Beitragsersteller
 21.02.2014, 16:42

zu 3 frage ich meine er bekommt ja jeden Monat von seine hotelkosten vom vorhergehenden Monat wieder also heißt das gehört ja eigendlich garne zu seine Arbeitsstunden dazu aber steht eben mit auf in Lohnzettel da weiß ich nee ob ich das abziehen muss um das zuberechnen

0

Für die Berechnun des Elterngeldes wird nur Erwerbseinkommen zu Grunde gelegt. Das Arbeitslosengeld wird nicht berücksichtigt. Dein durchschnittliches Monatseinkommen wird also deutlich niedriger sein. 7 Wochen vor Inanspruchnahme der Elternzeit muss der Antrag dem Arbeitgeber vorliegen, dein Freund ist also eigentlich schon zu spät, wenn er ab Geburt zu hause bleiben möchte.