Eintragung im Führungszeugnis?

2 Antworten

Eintragungen im Bundeszentralregister bekommt man, wenn man wegen einer Straftat rechtskräftig verurteilt wurde, oder einen Strafbefehl bezahlt hat. Ab der 2. Eintragung stehen die Straftaten auch im Führungszeugnis. Ansonsten steht auch eine erste Straftat im Führungszeugnis, wenn die Strafe > 90 Tagessätze oder > 43 Monate Freiheitsstrafe ist oder war.

Da bist du beim "Schwarzfahren" noch weit entfernt, wobei notorisches Schwarzfahren zu einem Urteil führen kann.