Einstellung schwerbehinderte Arbeitnehmer?

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Die Art des Auswahlverfahrens entscheidet jeder AG für sich und wird auch von der Anzahl der Bewerbungen abhängen.

Vorstellungsgespräch - Entscheidung - Zusage, Absage möglicherweise erst auf Nachfrage.

Je nach Alter und Beruf Zusage evtl unter dem Vorbehalt Ergebnis der ärztlichen Untersuchung.

Wenn der Schwerbehinderte für den Arbeitsplatz oder die Ausbildung GEEIGNET ist, steht einer Einstellung nichts entgegen.

Das mag allerdings im ÖD besser klappen als bei manch anderem Arbeitgeber.