Einschreiben nach der Zwangsimatrikulation?

1 Antwort

Falls Du das Mathematik-Masterstudium nicht bestehst (endgültig Prüfungen nicht bestanden hast), bist Du für diesen Studiengang gesperrt. Du kannst natürlich ein beliebiges anderes Studium neu beginnen, vorausgesetzt Du hast die dafür erforderliche Hochschulzugangsberechtigung und - sofern erforderlich - als ausländischer Studierender die benötigte Aufenthaltsgenehmigung.