Einsatzfreie Zeit und Feiertage bei Zeitarbeit?

1 Antwort

Das klingt für mich ziemlich wirr.

Du arbeitest 40 Stunden in der Woche.

Bezahlt werden aber nur 35 Stunden.

Ergo hast du pro Woche fünf Überstunden und die müssen dir ganz klar in Form von Ferien oder Geld abgegolten werden im laufenden Arbeitsjahr.

Deine Firma kann aber Brücken machen an Feiertagen, wo dann diese Stunden einfliessen, die du jede Woche mehr gearbeitet hast.

Rechne einfach nach ob das dann auch stimmt. Und ja eine Firma kann dir quasi Freitage aufzwingen. Nur die Rechnung der Stunden, der Überzeit müssen aufgehen.

Mareike930 
Fragesteller
 26.12.2020, 16:13

Die restlichen 5 Stunden gehen auf das Zeitkonto. Bei Zeitarbeitsfirmen wird es oft so geregelt, dass die reelle Arbeitszeit von der Vertraglichen abweicht.

Das ist ein weit verbreiteter Mythos, der durch das stetige Gesetzesbrechen durch die Leihbuden entstanden ist. Die Zeitarbeit zahlt an den Tagen, an denen der Entleihbetrieb schließt, da sie sich im Fall, dass kein anderer Einsatz gefunden werden kann, entsprechend § 615 BGB im Annahmeverzug befindet. Vom Zeitkonto dürfen nur Stunden abgezogen werden, wenn der Arbeitnehmer nach § 616 BGB von sich aus Urlaub beansprucht.

Woraus ich nicht schlüssig geworden bin ist die Anzahl der Stunden, die mir an diesen Einsatzfreien Tagen bezahlt werden müssen und ob die normalen Branchenzuschläge hinzukommen. Ich hab hierzu das Urteil des BAG - 5 AZR 296/00 gefunden, allerdings weiß ich nicht wie aktuell es ist.

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