Einkommensteuergesetzt Folie -Paragraf 9a /?

1 Antwort

Ein Blick in den §9a sollte Aufschluss geben..

Für Werbungskosten sind bei der Ermittlung der Einkünfte die folgenden Pauschbeträge abzuziehen, wenn nicht höhere Werbungskosten nachgewiesen werden.

Sind die WK unter dem in 9a genannten Betrag, so wird der Pauschbetrag abgezogen. Bist du drüber werden die tatsächlichen WK abgezogen. S2 sagt dir das du mit den Pauschbeträgen keine negativen Einkünfte erzeugen kannst.

Heißt : Hast du nur 900€ Arbeitslohn im Kalenderjahr erhalten, kannst du auch nur 900€ "Pauschbetrag abziehen.