Einen Ratschlag bitte?

4 Antworten

Du bist erwachsen, hast beide Verträge mit deinem Namen unterschrieben und bist damit auch verantwortlich. An deinem Beispiel sieht man, dass man lieber für niemand anderen Verträge abschließen sollte (auch nicht für Familienmitglieder), quasi deine eigene Schuld. Du kannst "seinen" Vertrag kündigen, aber die Kündigung wird erst nach 24 Monaten Vertragslaufzeit wirksam, also im Juli 25. Ansonsten lerne daraus.

Das ist ein Problem. Aber eine Lösung gibt es dafür erstmal nicht. Der Vertrag wird wahrscheinlich auf deinen Namen laufen und die Laufzeit beträgt erstmal 2 Jahre. Bis dahin ist es dein Vertrag und deine Verpflichtung zu zahlen.

Nun: kündige den Vertrag von Deinem Bruder. Damit du nur so lange bezahlst, wie es max. nötig ist.

Sieh es als Lehrgeld.

Du hast die Verträge unterschrieben, also musst du sie auch bezahlen.

Warum kündigst du den Vertrag vom Bruder nicht einfach?


Lolneuernutzer 
Fragesteller
 14.03.2024, 14:28

Hi danke verstehe ich, aber wenn ich den kündige muss ich doch das Handy abgeben das will er zu 100% nicht.

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