ein P Konto mit Pfändungen behaftet. Bin in der privaten Insolvenz in der Wohlverhaltensphase? Jetzt habe ich geerbt und darf die Hälfte behalten. Aber wohin?

4 Antworten

Hint: eine Aneinanderreihung von Hauptsätzen ergibt nicht zwingend einen Sachzusammenhang.

ein P Konto mit Pfändungen behaftet.

Das soll vorkommen, ja.

Bin in der privaten Insolvenz in der Wohlverhaltensphase?

Ist das eine Frage? Die kannst doch nur du beantworten.

Jetzt habe ich geerbt

Glückwunsch.

und darf die Hälfte behalten.

Die Masse ist also so hoch, dass ErbSt fällig wird? Umso besser.

Aber wohin?

Ist das eine Frage nach dem Sinn des Lebens an sich?

Sofern der im Trüben liegende Inhalt der Frage der sein soll, wie du den die ErbSt übersteigenden Betrag des auf dich entfallenden Erbes entgegennehmen sollst, dann ist die Antwort doch selbsterklärend. Entweder du lässt es dir gleich auf das P-Konto überweisen, und tilgst damit sämtliche Schulden in einem Rutsch, oder du legst ein zusätzliches Konto an, teilst dies dem Insolvenzverwalter mit, und lässt dir den Betrag dorthin anweisen.

Behalten kannst du ohnehin nur, was nach Ende des Insolvenzverfahrens abzüglich aller offenen Forderungen noch übrig bleibt. Alles andere wäre illegal, und würde die Restschuldbefreiung aufheben.

Wenn das Erbe auf dein Konto kommt, wird erst der Minusbetrag gedeckt und der Rest ist deins.

Also wenn es überwiesen wurde, rufst du bei der Rechnugsabteilung der Bank an und sagst dass du den Minus ausgleichen willst. Dann wartest du ein paar Tage und das Konto ist ausgeglichen. Anschließend kannst du das P-Konto auflösen und es wird wieder ein normales Girokonto.

Wie das sich jetzt aber mit Privatinsolvenz verhält, könntest du easy selber ergoogeln. Weil ich hab kp.

was?

übersteigt das erbe die forderungen?

dann bezahle doch einfach?

Nutz es um deine Schulden zu tilgen. Irgendwie bunkern ist strafbar.