Eigentumssicherung nach Notfalltüröffnung?

1 Antwort

Ich glaube nicht, dass so eine Sicherung durch die öffnenden Hilfskräfte rechtlich zwingend erforderlich war. Ich habe auch bei anderen Fällen, die ich kenne, nicht erlebt, dass da viel mehr getan wurde. Mir ist auch nicht ganz klar, in welchem Betreuungsverhältnis Du zu deinem "Schützling" stehst. Durftest Du diesen in deiner oder seiner (?) Wohnung 4 Tage alleine lassen? Da offensichtlich im Sinne einer Nothilfe dringend gehandelt werden musste, war das geschilderte Handeln nach meiner Auffassung so angemessen und korrekt.


Dickerchen123 
Fragesteller
 27.07.2021, 17:22

Hallo und Danke für die Antwort. Ich bin ehrenamtlich tätig und gehe 1 x Woche für ca. 2 Stunden für Einkäufe zum Schützling. Die Nothilfehöffnung ist unstrittig und war angemessen. Nicht jedoch das Offenlassen der Türe, so dass jeder freien Zugang gehabt hätte. Es geht um den Schutz von Eigentum, für den die Exekutive schon verantwortlich zeichnet. Nicht umsonst gibt es Flyer von der Polizei bzgl. Einbruchsschutz. Leichter kann man es niemanden machen. Nur um diesen Umstand ging es mir.

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