Eigentumssicherung nach Notfalltüröffnung?
Hallo
eine meiner Schützlinge ist in der Wohnung gefallen, hat um Hilfe gerufen.
Feuerwehr hat auf Weisung Polizei Türe notfallmäßig geöffnet. Das Schloss wurde dabei zerstört, die Türe lässt sich nicht mehr schließen. Sie ist permanent offen.
Polizei hat Dienstsiegel angebracht. Hausmeister ein ringsrum Paketband, dass die Türe nicht ganz aufgeht.
Nun weiß man ja, dass sich böse Menschen von einem polizeilichem Siegel ganz sicher nicht aufhalten lassen würden. im Mehrparteienhaus steht die Haustüre öfter offen. Fremde würden nicht auffallen.
Ich habe jetzt 4 Tage nach Öffnung davon erfahren (man hat sich nicht sehr angestrengt mich ausfindig zu machen, obwohl dies sehr einfach gewesen wäre). Aber das jetzt nur am Rande. Ich hatte einen Termin mit meinem Schützling.
Mir stellt sich jetzt die Frage, ob da nicht eine Eigentumssicherung hätte stattfinden müssen. D.h. die Türe so herzurichten, dass kein Zutritt ohne Schlüssel möglich ist.
weiß es jemand von Euch ganz genau oder kann mir sagen, wo ich entsprechende Vorschriften finde? Der Gockel war nicht hilfreich - es ist jetzt aber auch schon spät und ich will rasch aggieren.
Es geht nicht um die Rechtmäßigkeit der Wohnungsöffnung, das ist unstrittig.
Danke
Grüßle
1 Antwort
Ich glaube nicht, dass so eine Sicherung durch die öffnenden Hilfskräfte rechtlich zwingend erforderlich war. Ich habe auch bei anderen Fällen, die ich kenne, nicht erlebt, dass da viel mehr getan wurde. Mir ist auch nicht ganz klar, in welchem Betreuungsverhältnis Du zu deinem "Schützling" stehst. Durftest Du diesen in deiner oder seiner (?) Wohnung 4 Tage alleine lassen? Da offensichtlich im Sinne einer Nothilfe dringend gehandelt werden musste, war das geschilderte Handeln nach meiner Auffassung so angemessen und korrekt.
Hallo und Danke für die Antwort. Ich bin ehrenamtlich tätig und gehe 1 x Woche für ca. 2 Stunden für Einkäufe zum Schützling. Die Nothilfehöffnung ist unstrittig und war angemessen. Nicht jedoch das Offenlassen der Türe, so dass jeder freien Zugang gehabt hätte. Es geht um den Schutz von Eigentum, für den die Exekutive schon verantwortlich zeichnet. Nicht umsonst gibt es Flyer von der Polizei bzgl. Einbruchsschutz. Leichter kann man es niemanden machen. Nur um diesen Umstand ging es mir.