Eigentlich ist es doch immer ganz automatisch eine Vergewaltigung, wenn man mit seinem schlafenden Partner Sex hat...rein vom Logischen her?

8 Antworten

Nein, so einfach ist das dann nun doch nicht.

Und der Gesetzgeber hat sich hierzu in den vergangenen Jahren auch recht deutlich geäußert.

Im Rahmen einer Beziehung oder Ehe kann nämlich unter normalen Voraussetzungen auch in einem gewissen Rahmen davon ausgegangen werden, dass der Partner grundlegend mit sexuellen Aktivitäten einverstanden ist.

Das nennt man partnerschaftlicher Konsens.

Und dazu gehört unter anderem auch, dass man z.b. den schlafenden Partner/Partnerin durch Oralverkehr aufzuwecken versucht, um ihn/sie zu gemeinsamen sexuellen Handlungen zu animieren.

Ansonsten müsste man sich ja bestenfalls jedes Mal vorher eine schriftliche Bestätigung geben lassen, dass man den Partner in der und einer Art und Weise berühren darf, sonst wäre es ja automatisch immer eine Vergewaltigung.

Grundlegend ist also zu sagen, dass genau wegen solcher Denkweisen, wie du sie mit deiner Fragestellung an den Tag legst, der Gesetzgeber eben innerhalb einer Beziehung die ganze Sache etwas lockerer sieht und ein grundlegendes gemeinsames sexuelles Interesse voraussetzt.

Purphoros  09.05.2017, 07:16

Verstehe ich dich richtig, in einer Partnerschaft hat man also eine Zustimmungsflatrate und kann die betrunken schlafende Ehefrau nach Belieben durchnageln? Immerhin geht man doch davon aus, dass "Partnerschaftlicher Konsens" vorliegt, oder?

Sorry, aber was du hier anführst ist unter gar keinen Umständen auf "Sex mit Schlafenden" anwendbar, sondern eben höchstens auf ganz milde, grenzwertige Fälle wie eben zum Beispiel das angeführte Aufwecken durch Oralsex, wo der Knackpunkt das Aufwecken ist.

Sex mit Schlafenden ist immer eine Vergewaltigung, Punkt.

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Purphoros  09.05.2017, 07:19
@Purphoros

Argh, "Sex mit Schlafenden ohne vorherige Zustimmung" sollte das heißen. Schande...

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GoodFella2306  09.05.2017, 07:40
@Purphoros

Zustimmungsflatrate

betrunken schlafende Ehefrau nach Belieben durchnageln

Nein, du verstehst falsch.

Ich sehe schon, du bist auch so jemand der die Dinge erst einmal völlig überdramatisiert, um dann die eigene Sichtweise als rational darzustellen :D

Einfacher rethorischer Trick, der jedoch nicht zieht.

Es gibt einen Unterschied zwischen partnerschaftlichem Konsens und einer "Zustimmungsflatrate" (wie auch immer die aussehen soll...). Zieh nicht alles auf BILD-Niveau nur um irgendwie Recht zu bekommen.

Wenn man in einer Beziehung ist, kann man nicht pauschal (!), jedoch grundlegend (Achtung, wieder ein kleiner aber feiner Unterschied!) davon ausgehen, dass der Partner ein sexuelles Interesse hat. Nicht immer (was auch nie jemand behauptet hat außer dir), aber eben grundlegend, weil Sexualität eben bei den meisten Partnerschaften eine Rolle spielt.

Was du mit "beliebig durchnageln" schilderst, wäre ja praktisch die Verfügungsgewalt über den Körper des Partners, was ich wiederum nie gesagt habe und die Sache völlig verzerrt darstellt.

Ergo kann man (wenn Sex innerhalb der Partnerschaft eine normale Rolle spielt) davon ausgehen, dass eine z.B. orale Stimulation des Partners zwecks Aufwecken und gemeinsamem Sex keine Vergewaltigung darstellt.

Und wenn du "betrunken" addierst, fügst du eine Komponente hinzu die

- ich wiederum nie genannt habe

- die die Sache grundlegend rechtlich verändert

- letztendlich auch wieder nur dazu dient, überzudramatisieren

Eine betrunkene Person ist, je nach Trunkenheitsgrad, per se eingeschränkt bis völlig handlungsunfähig. Insofern käme dann der Zustand hinzu, dass man bewusst die wehrlose Situation einer betrunkenen Person ausnutzt, was bei einer schlafenden bzw. aufzuweckenden Person nicht der Fall ist.

Es mag dir ja ein gutes Gefühl geben, die Worte anderer grundlegend überzuinterpretieren um die gesamte Aussage der Absurdität preiszugeben.

Ist jedoch ziemlich durchsichtig und lässt dich unsympathisch wirken.

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Rikkin  09.05.2017, 07:55
@GoodFella2306

du hast aber auch eine komponente hinzugefügt welche für die fragestellung zwar passend ist, aber nicht nacherfragt wurde. und zwar der oralsex. wenn der partner durch oralsex aufgeweckt werden soll um eine weiterführende sexuelle handlung zu erzwecken, ist das etwas anderes als mit dem schlafenden partner direkt sex zu haben.

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GoodFella2306  09.05.2017, 08:13
@Rikkin

1. Der Oralsex war ein Beispiel, deshalb steht da z.B. davor... Aber damit es dir recht ist, kann man auch "sexuelle Handlungen jeglicher Art" sagen. Wobei das trockene Eindringen in die Partnerin auch für den Mann keine sonderlich angenehme Sache darstellen dürfte.

2. Ist es also nur eine Vergewaltigung, wenn der Penis zum Einsatz kommt? Ich denke nicht.

Im Großen und Ganzen geht es darum, inwieweit innerhalb einer Beziehung sexueller Konsens vorhanden ist. Exakt das war auch das Problem, welches im vergangenen Jahr bei der "Nein ist Nein"-Diskussion im Zuge der Verschärfung des Sexualstrafrechts immer wieder aufs Tapet kam:

Sexuelle Handlungen innerhalb der Beziehung sind eben anders zu werten als Tätlichkeiten zwischen Fremden, und somit nicht grundlegend als Vergewaltigung anzusehen.

Ansonsten muss man sich in Zukunft, egal ob der Partner schläft oder nicht, immer vorher eine schriftliche Einverständniserklärung holen, um im Nachhinein beweisen zu können das vorher Konsens vorhanden war.

Darf man also den Partner nicht dadurch zu verführen versuchen, indem man ihn während des Schlafes sexuell stimuliert?

Durch solche Diskussionen wird die Sexualität innerhalb einer Partnerschaft ad absurdum geführt, weil dann die emotionale Komponente durch eine sachlich-rechtliche ersetzt wird.

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Purphoros  09.05.2017, 09:39
@GoodFella2306

Es geht nicht um Penis oder Zunge, sondern um den Unterschied zwischen erotischem Wecken und dem schamlosen ausnutzen des Schlafes, den du völlig unter den Tisch fallen lässt. In der Frage ging es konkret um SCHLAFENDE partner, bring das mal in deinen Schädel, anstatt hier schwache ad Hominems anzuführen und mich mit deiner Sympathie zu nerven, die ich absolut nicht brauche.

Wenn hier jemand Sexualität ad absurdum führt, dann du mit deinem flammenden Plädoyer für Sex mit einem nicht teilnahmsfähigen Partner, oder vielmehr allein mit dessen Körper. Deine Vorstellungen sind es doch, die den emotionalen Aspekt komplett ausklammern.

Ich hoffe im Interesse deines jeweiligen Partners, dass du nie einen solchen haben wirst, oder bis dahin etwas an Verstand gewinnst.

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Purphoros  09.05.2017, 09:55
@Purphoros

Um es etwas klarer zu formulieren, du bist hier der einzige, der vom Aufwecken redet. Diese Komponente hast du hinzugefügt, um die Sachlage zu deinem Vorteil zu manipulieren, so dass deine schwache Argumentation überhaupt mal scheinbar greifen kann. 

Kannst du es nicht leiden, im Unrecht zu sein, wie du es anderen vorwirfst? Kann es sein, dass du gerne projizierst?

Das ist äußerst durchsichtig und macht dich sehr unsympathisch.

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Rikkin  09.05.2017, 09:59
@Purphoros

danke, so gut ausdrücken kann ich es zwar nicht, aber so wie du geschrieben hast meinte ich es ^^.

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Ja, ausser es wurde abgemacht das es ok ist. Besonders ohne das Wissen des anderen ist das eine schwierige Angelegenheit.

mfg

in der regel liegst du da richtig, aber es kommt immer darauf an ob der partner da zugestimmt hat.

sagt zb. die frau bevor sie schlafen geht "du darfst mich in der früh vögeln, aber weck mich dabei bloß nicht auf" ist das sogesehen das ok dafür.

wird nichts abgesprochen und man macht es trotzdem, ja, dann ist es vergewaltigung, weil es uneinvernehmlicher sex ist.

also ... immer schön nachfragen ob das was man macht auch ok ist für den anderen, sonst sitzt man in der sch*sse.

aus sicht der sexidustrie ist alles möglich?

aber

könnte sex was mit geben und nehmen zu tun haben?

so ziemlich immer wacht der schlafende Partner dabei aber auf und gibt seinen Senf dazu.