eBay-Verkauf außerhalb Ebays?
Guten Morgen,
ich bräuchte Hilfe bei einer unglaublichen Dummheit, die ich ohne darüber nachzudenken begangen habe.
Ich hatte einen Artikel bei eBay eingestellt, den ich aus Platzgründen so zeitnah wie möglich verkaufen wollte. Also war er relativ preiswert als Sofortkauf deklariert. Mir war leider nicht bewusst, dass, lässt man zeitgleich die Möglichkeit einer Auktion zu, die Option “Sofortkauf” komplett verschwindet.
Kurz darauf wurde ich angeschrieben, man wolle den Gegenstand gern zum Sofortkaufpreis erwerben, was ja mein ursprüngliches Ziel war. Hier musste ich feststellen, dass man diese Option nicht nachträglich wieder einfügen kann, lt. FAQ ist es wohl nur möglich, den kompletten Vorgang rauszunehmen und neu einzustellen.
Der Käufer bot eine Anzahlung via Paypal an, also dachte ich idiotischerweise, man könne sich das Risiko sparen, den Artikel neu einzustellen, der dann gegebenenfalls von jemand anderem gekauft wird.
Mir ist ganz ehrlich nichtmal in den Sinn gekommen, dass ich nicht nur gegen die Nutzungsbedingungen von eBay verstoße, sondern ja auch somit die Gebühren umgehe. Zu meiner Verteidigung habe ich nur vorzubringen, dass ich durch starke Schmerzen extremst übernächtigt bin.
Ist das irgendwie geradezubügeln? Ich zermartere mir das Hirn, das einzige, was mir eingefallen wäre ist, den Artikel nochmal einzustellen und kaufen zu lassen, sodass zumindest die Gebühren abgefüttert werden? Würde das die Sache überhaupt besser machen? Das Ganze geschah, auch wenn dies sicher nicht relevant ist, ohne den leisesten (Hinter-)Gedanken.
Vielen Dank im Voraus!
Mir macht das Ganze wirkliche, reale Bauchschmerzen. Bestünde eventuell die Möglichkeit, von dem außerhalb Ebays geschlossenen Vertrag zurückzutreten, die Anzahlung zu erstatten - und dann sehr lange die Finger von eBay zu lassen? Als Grundlage würde mir allerdings hier nur meine Unkenntnis der rechtlichen Lage einfallen; da ich hier ja unabsichtlich zwei Kaufverträge abgeschlossen habe, habe ich ja definitiv einen Fehler gemacht.
Der Käufer selbst, der Kenntnis von dem doppelten Abschluss hat, hat hier keine Verantwortung, befürchte ich? Dass dies vielleicht als Grundlage für einen Rücktritt vom Vertrag dienen könnte?
9 Antworten
...dass ich nicht nur gegen die Nutzungsbedingungen von eBay verstoße, sondern ja auch somit die Gebühren umgehe.
Mach das besser kein zweites Mal, sonst berechnet Dir eBay nämlich die Gebühren, die sonst beim Sofortkauf angefallen wären.
Außerdem verkaufst Du bei einer vorzeitigen Beendigung den Artikel an den dabei Höchstbietenden zu dessen sichtbarem Höchstgebot.
Und der könnte den Artikel dann auch erfolgreich einklagen:
Klicken: ebay-Auktionen: Abbruch kann teuer werden
Klicken: Angebote bei eBay sind verbindlich
Hallo Baddarb12,
Du gehörst noch zu den Menschen, die merken, wenn sie etwas falsch gemacht haben und dies dann auch bereinigen wollen und das ist wunderbar.
Die meisten würden das jetzt unter den Tisch fallen und es einfach "so" laufen lassen-wird schon nichts passieren.
Wenn das Dein erstes "Vergehen" gewesen ist, wirst Du höchstens abgemahnt, aber sicherlich nicht gleich "verbannt".
Da Du aber alles korrekt machen möchtest , stell den Artikel doch einfach nochmal ein und der Käufer soll ihn kaufen. Dann hat alles seine Richtigkeit.
Ich glaube, dass wäre auch für Dich selber das Beste, da Du Dir viele Gedanken machst- was sehr für Dich spricht.
Liebe Grüsse!
Seit wann kann man bei einer Auktion kein Sofortkauf anbieten?
Der Sofortkauf verschwindet doch erst, wenn jemand das erste Gebot abgegeben hat. So kenn ich es, aber ich habe auch schon lange nichts mehr bei Ebay verkauft.
Eigentlich hättest du dann an den Höchstbietenden verkaufen müssen.
Naja, du konntest den Artikel rausnehmen (wenn ich es richtig verstanden habe) und dann ist es eigentlich OK, da es ja über ebay zu keinem Verkaufsabschluss gekommen ist.
Nutze doch dass nächste mal einfach ebay Kleinanzeigen, wenn es eh bar (und da dann ausschließlich nur bar, weil sich da aufgrund der Anonymität zu viele Betrüger tummeln) abgewickelt wird. Dann sparst du dir auch legal die Gebühren 😏.
Du hast daraus gelernt und dir tut es leid. Somit ist die Sache OK. Du hast ebay "nur" mißbraucht, um ein Artikel anzubieten.
Weiß halt nicht, was passiert, wenn du ebay die Sachlage genauso schilderst und fragst, ob die eine Option haben, dass du die Gebühren nachzahlen kannst. Wäre interessant, was die antworten, das haben die bestimmt nicht so oft.
Falls eBay überhaupt dahinter kommen sollte, erhälst du von eBay eine Verwarnung. Probleme könnte Dir nur jemand machen, wenn zur Auktion bereits einer Geboten hat und du die Auktion beendet hast. Dann hat er Anspruch auf den Artikel.
Und PayPal Anzahlung bei einer Abholung? Ganz schlechte Idee.
Der Schuss könnte nach hinten los gehen.
Falls er ein Betrüger und Idiot ist, meldet er nach dem Kauf einen Fall und bekommt das Geld wieder. Da PayPal nur gedacht ist, versichert mit Paketnummer zu verschicken. Du kannst bei einer Abholung keinen Versand nachweisen.
Und was genau ist jetzt das Problem? Verkauf den Artikel an den Käufer und fertig.
Aber warum zahlt er nur an? Verschick den Artikel nicht bevor der Käufer nicht komplett bezahlt hat! Ansonsten musst du nachher vielleicht deinem Geld hinter her laufen
Es läuft per Barzahlung, der Artikel wurde auch schon angezahlt - halt nur alles außerhalb von Ebay. Dämlich, wie ich zur Zeit bin, habe ich das sogar angeboten, weil ich den Artikel ja so schnell wie möglich verkaufen wollte - daher ja Sofortkauf - und ihn als ersten Nachfrager nicht dem Risiko aussetzen wollte, dass ihm ein anderer das Ding vor der Nase weglauft, wenn ich ihn neu einstelle. Im Nachhinein möchte ich mir dafür sehr gern an die Stirn klopfen.
Mach dir doch kein Kopf deshalb. Ebay verdient genug. Die nehmen eh unverschämt hohe Gebühren. Was solls. Verkauf deinen Artikel und freu dich über die gesparten Gebühren.
Das hat keine rechtlichen Konsequenzen weil du hast ja nicht gegen ein Gesetz verstoßen. Nur gegen die Ebay Regeln. Und die könnten dich sperren. Aber mehr kann dir nicht passieren
Das stimmt - und genau das wusste ich nicht. Sofortkauf war angestrebt, da ich es so schnell wie möglich über die Bühne bringen wollte... und den kann man nachträglich nicht wieder anfügen, wenn man die Gebote nicht deaktiviert, wie ich jetzt gelernt habe.